Wissenswertes über die rechtlichen Eltern – Teil I: Der „Vätertausch“ 

Die Vaterschaft kraft Ehe der Mutter kann durch die Feststellung der Nichtabstammung aufgehoben werden. Antragsberechtigt sind hierbei nur Kind und Ehemann der Mutter.

Eine weitere Möglichkeit ist das Vätertauschverfahren. Dabei kann jede bestehende Vaterschaft beseitigt werden. Dem Kind kommt in so einem Fall das Recht zu, die Feststellung der Vaterschaft zu beantragen, egal ob bereits die Vaterschaft eines anderen Mannes feststeht. Hier hat nur das Kind das Antragsrecht. 

Letztlich hat der biologische Vater nur die Möglichkeit ein Vaterschaftsanerkenntnis zu machen. Dieses wird aber nur unter besonderen Voraussetzungen rechtswirksam, hier braucht es nämlich wiederrum die Zustimmung des Kindes, bzw. sofern dieses minderjährig ist, der Mutter.  

Es zeigt sich somit, dass einem potentiellen biologischen Vater nur selten ein Antragsrecht zusteht. Dies vor dem Hintergrund, da das Gesetz den sozialen Familienverband schützen möchte und es verhindern will, dass ein Dritter, welcher bislang keine besondere Bindung mit dem Kind hatte, die sozial-familiäre Beziehung stört. 

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Ehegatten-Schenkungen und Scheidung

Es gibt viele Gründe, warum Ehegatten sich gegenseitig Geschenke machen. Es kann ein Zeichen der Liebe und Wertschätzung sein oder auch eine Möglichkeit, Vermögen zwischen Ehepartnern zu verschieben. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass solche Schenkungen im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden müssen.

Steuerfalle Scheidung: Vorzeitiger Auszug aus gemeinsamer Immobilie kann teuer werden!

Scheidungen sind emotional und insbesondere bei Fragen zum gemeinsamen Wohnraum herausfordernd. Zwischen den Ehegatten müssen diverse Punkte geklärt werden, um eine rechtlich gültige Trennung zu erzielen. Oft kommt es zu Konflikten, weshalb wird ein weiteres Zusammenwohnen zwischen Trennung und Scheidung nur schwer möglich ist. Viele Ehegatten ziehen daher rasch aus der Ehewohnung aus, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Gefangen in der Ehewohnung?

Wenn Paare sich entscheiden, getrennte Wege zu gehen, dann hat das auch Auswirkungen auf die Wohnsituation der Betroffenen. Wer möchte schon mit einem Ehepartner, mit dem er in Scheidung lebt, unter einem Dach bleiben? Aus der Ehewohnung auszuziehen ist in aufrechter Ehe aber nicht ohne Weiteres möglich. Denn das Verlassen der Ehewohnung oder das grundlose Ausweisen des Partners aus der gemeinsamen Wohnung kann eine Eheverfehlung darstellen und unterhaltsrechtlich bedeutsam sein.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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