Wissenswertes über die rechtlichen Eltern – Teil I: Der „Vätertausch“ 

Die Vaterschaft kraft Ehe der Mutter kann durch die Feststellung der Nichtabstammung aufgehoben werden. Antragsberechtigt sind hierbei nur Kind und Ehemann der Mutter.

Eine weitere Möglichkeit ist das Vätertauschverfahren. Dabei kann jede bestehende Vaterschaft beseitigt werden. Dem Kind kommt in so einem Fall das Recht zu, die Feststellung der Vaterschaft zu beantragen, egal ob bereits die Vaterschaft eines anderen Mannes feststeht. Hier hat nur das Kind das Antragsrecht. 

Letztlich hat der biologische Vater nur die Möglichkeit ein Vaterschaftsanerkenntnis zu machen. Dieses wird aber nur unter besonderen Voraussetzungen rechtswirksam, hier braucht es nämlich wiederrum die Zustimmung des Kindes, bzw. sofern dieses minderjährig ist, der Mutter.  

Es zeigt sich somit, dass einem potentiellen biologischen Vater nur selten ein Antragsrecht zusteht. Dies vor dem Hintergrund, da das Gesetz den sozialen Familienverband schützen möchte und es verhindern will, dass ein Dritter, welcher bislang keine besondere Bindung mit dem Kind hatte, die sozial-familiäre Beziehung stört. 

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SHEINVEST

Vergangenen Mittwoch leiteten unsere Partnerinnen Valentina Philadelphy-Steiner und Caroline Weerkamp einen Workshop bei dem #ERSTE SPARKASSE Event #sheinvests und teilten Praxisbeispiele aus ihrem Beratungsalltag rund um das Thema Vermögen in der Partnerschaft.

Promoting the Best Award

Wir sind total stolz berichten zu können, dass Angelina und Federica für den Promoting the Best Award Beste Konzipientin 2023 nominiert wurden.

Angelina ist seit Gründung unserer Kanzlei ein Mitglied unseres Teams und Federica dürfen wir auch schon seit einem Jahr zu unserem Circle of Trust zählen. Nicht umsonst wurden sie gemeinsam und als Team nominiert.

ARS Familientagung

Unsere Partnerin, Frau Mag. Valentina Philadelphy-Steiner durfte am Dienstag im Rahmen der @ARS Familientagung zum Thema die Immobilie in der Scheidung vortragen.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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