Wissenswertes über die rechtlichen Eltern – Teil I: Der „Vätertausch“
Die Vaterschaft kraft Ehe der Mutter kann durch die Feststellung der Nichtabstammung aufgehoben werden. Antragsberechtigt sind hierbei nur Kind und Ehemann der Mutter.
Die Vaterschaft kraft Ehe der Mutter kann durch die Feststellung der Nichtabstammung aufgehoben werden. Antragsberechtigt sind hierbei nur Kind und Ehemann der Mutter.