Unterhaltsstopp

Unterhalt nach Scheidung ruht idR mit Eingang einer neuen Lebensgemeinschaft bzw endet bei Wiederverehelichung. Entscheidend ist daher, welche Kriterien vorliegen müssen, sodass eine neue Lebensgemeinschaft vorliegt.

In einem aktuellen Fall, setzte der Unterhaltspflichtige die Unterhaltszahlungen aus, da er der Meinung war, dass seine Exgattin eine neue Lebensgemeinschaft eingegangen war. Diese jedoch stritt das ab und bestand weiterhin auf die Zahlungen.

Eine gemeinsame Lebensgemeinschaft setzt sich ganz grundsätzlich aus drei Elementen zusammen, der Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft. Dabei handelt es sich aber um ein bewegliches System und es müssen auch nicht immer alle drei Merkmale vorhanden sein, es kommt, wie so oft, auf den Einzelfall an.

Die Unterhaltsberechtigte lernte ihren aktuellen Freund nach der Scheidung kennen und lebt mit diesem in demselben Haus, allerdings in getrennten, direkt übereinander liegenden Wohnungen. Diese beiden Bereiche werden von der Unterhaltsberechtigten und ihrem Partner strikt getrennt. Sie kochen nicht zusammen, genauso wenig gehen sie gemeinsam einkaufen. Es befinden sich keine persönlichen Gegenstände beim jeweils anderen, ebenso wenig haben sie einen Schlüssel zur jeweils anderen Wohnung. Das Geld bleibt getrennt und auch bei gemeinsamen Ausflügen und Urlauben wird penibel genau abgerechnet. Auch wenn die Geschlechtergemeinschaft in jenem Fall gegeben war, war die Wohngemeinschaft zu verneinen. Der OGH war zudem der Meinung, dass keine Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt und konnte somit keine Lebensgemeinschaft erkennen.

Der Unterhaltsverpflichtete versuchte sich darauf zu berufen, dass Sittenwidrigkeit vorläge, wenn sie ihr Zusammenleben derart gestalten, dass die Kriterien einer Lebensgemeinschaft nicht erfüllt wären. Doch auch dies verneinte der OGH.

Im Ergebnis muss nun der Exgatte weiterhin Unterhalt zahlen, obwohl die Exgattin bereits einen neuen Partner hat.

#phillaw #familienrecht #unterhalt

news

Sind Stiftungen bei Scheidungen zulässig?

In der Welt der Scheidungen sind vermögensrechtliche Fragen oft Brennpunkt der Diskussionen. Einige Ehepartner versuchen, ihr Vermögen durch die Einbringung in Privatstiftungen zu schützen.

🏠 Trautes Heim, Kredit allein?

Für viele ist der Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses ein großer Traum und die größte private Investition. Dank niedriger Zinsen und der Möglichkeit, Kredite über lange Laufzeiten abzuschließen, konnten in den vergangenen Jahren auch solche Paare Immobilieneigentum erwerben, für die dies zuvor unerschwinglich schien.

Kontaktieren Sie uns

Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

Fachbereiche