▶️ Geregelt werden muss:
- Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt für die minderjährigen gemeinsamen Kinder.
- Regelung zu Ehegattenunterhalt.
- Aufteilung vom ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen sowie den ehelichen Schulden
▶️ Der Termin bei Gericht ist bei einvernehmlichen Scheidungen oftmals sehr informell und findet sogar häufig nicht in einem Verhandlungssaal, sondern im Zimmer der Richterin oder des Richters statt.
▶️ Die Ehegatten müssen vor Gericht dann bestätigen, dass die Ehe für sie unheilbar zerrüttet ist und mit einer Wiederherstellung der Ehe auch nicht mehr gerechnet wird. Außerdem muss bestätigt werden, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben ist.
▶️ Die Ehegatten werden beim Gerichtstermin dazu kurz befragt, eine ebenso kurze Beantwortung mit „ja“ ist ausreichend. Das Gericht holt hier keine Beweise ein und stellt auch keine Nachforschungen an.
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