Wissenswertes über die rechtlichen Eltern – Teil II: Der Vaterschaftstest

In einer neuen Entscheidung musste sich der OGH ein weiteres Mal mit diesem Thema auseinandersetzten. In dem Fall war zwar klar, dass der rechtliche Vater des Kindes der Ehemann der Mutter war, doch erklärte später ein anderer Mann, dass er als biologischer Vater in Frage käme.

Gegen die Eheleute konnte er die rechtliche Vaterschaft nicht erlagen, deswegen wollte er ein Kontaktrecht zu seinem behauptet, leiblichen Kind durchsetzen. Es ist gesetzlich festgelegt, dass das Gericht persönliche Kontakte zu einem Dritten anordnen kann, wenn dies dem Kindeswohl dient. Das war auch das Ziel des betroffenen Mannes.  

Damit überhaupt festgestellt werden kann, ob es sich hier tatsächlich um den leiblichen Vater handelt, braucht es einen Sachverständigenbeweis mittels DNA-Test. Ein solcher DNA-Test wurde in Folge auch gerichtlich angeordnet, allerdings weigerte sich die Mutter, das Kind zu diesem Test zu bringen. Im Abstammungsverfahren, wenn also beispielsweise festgestellt wird, wer der Vater eines Kindes ist, gibt es eine Mitwirkungspflicht zum medizinischer Sachverständigenbeweis (zB DNA-Test). Im Rahmen eines Sorgerechtsverfahren, wie auch hier im Kontaktrechtsverfahren, gibt es eine solche Regelung grundsätzlich nicht, daher muss – wie so oft – eine Interessensabwägung vorgenommen werden.  

Die Mutter argumentierte im vorliegenden Fall allerdings nicht mit medizinischen Interessen des Kindes, sondern vielmehr mit einer Beeinträchtigung durch das befürchtete Ergebnis. Für das Kind wurde jedoch ein Kollisionskurator bestellt, welcher ausdrücklich seine Zustimmung zum DNA-Test erteilte. Daher fiel in diesem Fall die Interessensabwägung eindeutig zu Gunsten eines DNA-Tests aus und die Mutter muss ihr Kind somit testen lassen.  

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Gemeinsame Obsorge: Welcher Elternteil trifft die Schulwahl der Kinder?

Das Schuljahr hat gerade erst wieder begonnen und schon stehen viele Schüler und Eltern vor der Schulanmeldung nach der Volksschule.

Für manche getrennte Elternteile steht nahezu von Geburt des Kindes an fest, welche Schule das Kind künftig einmal besuchen wird. Andere hingegen können sich bis zum letzten Moment nicht einigen. Wir werden daher jedes Jahr mit der Frage konfrontiert, was eigentlich gilt, wenn sich die Eltern nicht auf eine Schule einigen können.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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