Wissenswertes über die rechtlichen Eltern – Teil II: Der Vaterschaftstest

In einer neuen Entscheidung musste sich der OGH ein weiteres Mal mit diesem Thema auseinandersetzten. In dem Fall war zwar klar, dass der rechtliche Vater des Kindes der Ehemann der Mutter war, doch erklärte später ein anderer Mann, dass er als biologischer Vater in Frage käme.

Gegen die Eheleute konnte er die rechtliche Vaterschaft nicht erlagen, deswegen wollte er ein Kontaktrecht zu seinem behauptet, leiblichen Kind durchsetzen. Es ist gesetzlich festgelegt, dass das Gericht persönliche Kontakte zu einem Dritten anordnen kann, wenn dies dem Kindeswohl dient. Das war auch das Ziel des betroffenen Mannes.  

Damit überhaupt festgestellt werden kann, ob es sich hier tatsächlich um den leiblichen Vater handelt, braucht es einen Sachverständigenbeweis mittels DNA-Test. Ein solcher DNA-Test wurde in Folge auch gerichtlich angeordnet, allerdings weigerte sich die Mutter, das Kind zu diesem Test zu bringen. Im Abstammungsverfahren, wenn also beispielsweise festgestellt wird, wer der Vater eines Kindes ist, gibt es eine Mitwirkungspflicht zum medizinischer Sachverständigenbeweis (zB DNA-Test). Im Rahmen eines Sorgerechtsverfahren, wie auch hier im Kontaktrechtsverfahren, gibt es eine solche Regelung grundsätzlich nicht, daher muss – wie so oft – eine Interessensabwägung vorgenommen werden.  

Die Mutter argumentierte im vorliegenden Fall allerdings nicht mit medizinischen Interessen des Kindes, sondern vielmehr mit einer Beeinträchtigung durch das befürchtete Ergebnis. Für das Kind wurde jedoch ein Kollisionskurator bestellt, welcher ausdrücklich seine Zustimmung zum DNA-Test erteilte. Daher fiel in diesem Fall die Interessensabwägung eindeutig zu Gunsten eines DNA-Tests aus und die Mutter muss ihr Kind somit testen lassen.  

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⁉️ Was ist das Aufteilungsverfahren?

▶️ In Österreich ist die Scheidung und die damit verbundenen Rechtsfolgen rechtlich in mehrere Verfahren aufgeteilt. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kann man Alles in Einem regeln. Wenn dies nicht möglich ist, dann müssen mehrere Gerichtsverfahren geführt werden.

Weniger Hochzeiten, mehr Scheidungen

In Österreich zeichnet sich ein deutlicher Trend ab: Die Zahl der Scheidungen nimmt zu, während die Eheschließungen abnehmen. Diese Entwicklung spiegelt die demografischen Veränderungen und die sich wandelnden sozialen Normen wider. Immer mehr Paare entscheiden sich für alternative Lebensgemeinschaften wie das Zusammenleben ohne Trauschein.

Einvernehmliche Scheidung

In Österreich besteht die Möglichkeit sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Dafür ist notwendig, dass dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten vorgelegt wird, aus der sich eine Einigung zu bestimmten Punkten ergibt.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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