Wissenswertes über die rechtlichen Eltern – Teil II: Der Vaterschaftstest

In einer neuen Entscheidung musste sich der OGH ein weiteres Mal mit diesem Thema auseinandersetzten. In dem Fall war zwar klar, dass der rechtliche Vater des Kindes der Ehemann der Mutter war, doch erklärte später ein anderer Mann, dass er als biologischer Vater in Frage käme.

Gegen die Eheleute konnte er die rechtliche Vaterschaft nicht erlagen, deswegen wollte er ein Kontaktrecht zu seinem behauptet, leiblichen Kind durchsetzen. Es ist gesetzlich festgelegt, dass das Gericht persönliche Kontakte zu einem Dritten anordnen kann, wenn dies dem Kindeswohl dient. Das war auch das Ziel des betroffenen Mannes.  

Damit überhaupt festgestellt werden kann, ob es sich hier tatsächlich um den leiblichen Vater handelt, braucht es einen Sachverständigenbeweis mittels DNA-Test. Ein solcher DNA-Test wurde in Folge auch gerichtlich angeordnet, allerdings weigerte sich die Mutter, das Kind zu diesem Test zu bringen. Im Abstammungsverfahren, wenn also beispielsweise festgestellt wird, wer der Vater eines Kindes ist, gibt es eine Mitwirkungspflicht zum medizinischer Sachverständigenbeweis (zB DNA-Test). Im Rahmen eines Sorgerechtsverfahren, wie auch hier im Kontaktrechtsverfahren, gibt es eine solche Regelung grundsätzlich nicht, daher muss – wie so oft – eine Interessensabwägung vorgenommen werden.  

Die Mutter argumentierte im vorliegenden Fall allerdings nicht mit medizinischen Interessen des Kindes, sondern vielmehr mit einer Beeinträchtigung durch das befürchtete Ergebnis. Für das Kind wurde jedoch ein Kollisionskurator bestellt, welcher ausdrücklich seine Zustimmung zum DNA-Test erteilte. Daher fiel in diesem Fall die Interessensabwägung eindeutig zu Gunsten eines DNA-Tests aus und die Mutter muss ihr Kind somit testen lassen.  

#phillaw #familienrecht #vaterschaftstest #rechtlicheeltern #pflegschaftsverfahren #familienanwältin 

news

Ehegatten-Schenkungen und Scheidung

Es gibt viele Gründe, warum Ehegatten sich gegenseitig Geschenke machen. Es kann ein Zeichen der Liebe und Wertschätzung sein oder auch eine Möglichkeit, Vermögen zwischen Ehepartnern zu verschieben. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass solche Schenkungen im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden müssen.

Steuerfalle Scheidung: Vorzeitiger Auszug aus gemeinsamer Immobilie kann teuer werden!

Scheidungen sind emotional und insbesondere bei Fragen zum gemeinsamen Wohnraum herausfordernd. Zwischen den Ehegatten müssen diverse Punkte geklärt werden, um eine rechtlich gültige Trennung zu erzielen. Oft kommt es zu Konflikten, weshalb wird ein weiteres Zusammenwohnen zwischen Trennung und Scheidung nur schwer möglich ist. Viele Ehegatten ziehen daher rasch aus der Ehewohnung aus, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Gefangen in der Ehewohnung?

Wenn Paare sich entscheiden, getrennte Wege zu gehen, dann hat das auch Auswirkungen auf die Wohnsituation der Betroffenen. Wer möchte schon mit einem Ehepartner, mit dem er in Scheidung lebt, unter einem Dach bleiben? Aus der Ehewohnung auszuziehen ist in aufrechter Ehe aber nicht ohne Weiteres möglich. Denn das Verlassen der Ehewohnung oder das grundlose Ausweisen des Partners aus der gemeinsamen Wohnung kann eine Eheverfehlung darstellen und unterhaltsrechtlich bedeutsam sein.

Kontaktieren Sie uns

Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

Fachbereiche