Kindesunterhalt

Eltern sind gegenüber ihren Kindern zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Es müssen beide Elternteile, egal ob miteinander verheiratet oder nicht, zum Kindesunterhalt beitragen. Zu unterscheiden ist zwischen Naturalunterhalt und Geldunterhalt.

Lebt das Kind mit beiden Eltern im gemeinsamen Haushalt, hat es Anspruch auf Naturalunterhalt. Dies gilt auch, wenn das Kind nur mit einem Elternteil im Haushalt lebt. Unter Naturalunterhalt versteht man va Essen, Bekleidung, Unterkunft, Freizeitgestaltung, Erziehung, Taschengeld.  

Lebt das Kind mit einem oder beiden Elternteilen nicht im gemeinsamen Haushalt, dann hat es Anspruch auf Geldunterhalt.  

Bei der Berechnung von Kindesunterhalt und der hiefür erforderlichen Unterhaltsbemessungsgrundlage ist die Rechtsprechung sehr streng. Es gilt die Anspannungstheorie. Wer also keiner angemessenen Erwerbstätigkeit nachkommt, um die Unterhaltspflicht zu leisten, der wird so behandelt, als würde er ein angemessenes Einkommen beziehen. Es werden also sogar fiktive Einkünfte herangezogen.  

Ein Vater, der kein eigenes Einkommen erzielt und von seiner gut verdienenden Ehefrau versorgt wurde, müsste für die Berechnung des Kindesunterhaltes seiner volljährigen Tochter seinen fiktiven Ehegattenunterhaltsanspruch in Höhe von 33% des Nettoeinkommens der Ehefrau sich anrechnen lassen. Dem Unterhaltsschuldner ist jedes Recht auf eine Vermeidungsstrategie abzusprechen, die nur dem Zweck dient, sich seiner Unterhaltspflicht zu entziehen.  

Die Verjährung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen Kindes gegen einen obsorgeberechtigten Elternteil ist für die Dauer der Obsorge gehemmt. Die Hemmung besteht, solange dem unterhaltspflichtigen Elternteil rechtlich (wenn auch nur teilweise oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil) die Obsorge zukommt. Nachdem auch bei Scheidungen die gemeinsame Obsorge der Regelfall ist, tritt die Hemmung gegenüber dem Unterhaltsschuldner ein.  

news

SHEINVEST

Vergangenen Mittwoch leiteten unsere Partnerinnen Valentina Philadelphy-Steiner und Caroline Weerkamp einen Workshop bei dem #ERSTE SPARKASSE Event #sheinvests und teilten Praxisbeispiele aus ihrem Beratungsalltag rund um das Thema Vermögen in der Partnerschaft.

Promoting the Best Award

Wir sind total stolz berichten zu können, dass Angelina und Federica für den Promoting the Best Award Beste Konzipientin 2023 nominiert wurden.

Angelina ist seit Gründung unserer Kanzlei ein Mitglied unseres Teams und Federica dürfen wir auch schon seit einem Jahr zu unserem Circle of Trust zählen. Nicht umsonst wurden sie gemeinsam und als Team nominiert.

ARS Familientagung

Unsere Partnerin, Frau Mag. Valentina Philadelphy-Steiner durfte am Dienstag im Rahmen der @ARS Familientagung zum Thema die Immobilie in der Scheidung vortragen.

Kontaktieren Sie uns

Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

Fachbereiche