Kindesunterhalt

Eltern sind gegenüber ihren Kindern zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Es müssen beide Elternteile, egal ob miteinander verheiratet oder nicht, zum Kindesunterhalt beitragen. Zu unterscheiden ist zwischen Naturalunterhalt und Geldunterhalt.

Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

Fachbereiche