Freiwilliges Pensionssplitting

In Österreich ist das freiwillige Pensionssplitting relativ unbekannt. Der Elternteil, der sich nicht überwiegend der Kindererziehung widmet und erwerbstätig ist, kann bis zu 50 % der Pensionskontogutschrift auf das Pensionskonto des anderen Elternteils übertragen lassen.

Damit kann der Pensionsverlust ausgeglichen werden, den ein Elternteil durch Einschränkung der Erwerbstätigkeit durch die Kinderziehungszeit erleidet.

Good to know: Die Übertragung muss bis spätestens zum 10. Geburtstages des jüngsten Kindes beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragt werden.

  • Teilzeitarbeit wegen Kindererziehung verursacht Pensionsverluste
  • Frauen bekommen im Durchschnitt ca. 40% weniger Pension als Männer
  • Eine Teillösung? Ausgleich durch freiwilliges Pensionssplitting
  • Kindererziehungsjahre können durch den Partner abgegolten werden
  • Bis zu 50% Pensionskontogutschrift möglich
  • Praxistipp: Beantragung beim Pensionsversicherungsträger muss rechtzeitig (10. Geburtstag des jüngsten Kindes) erfolgen

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SHEINVEST

Vergangenen Mittwoch leiteten unsere Partnerinnen Valentina Philadelphy-Steiner und Caroline Weerkamp einen Workshop bei dem #ERSTE SPARKASSE Event #sheinvests und teilten Praxisbeispiele aus ihrem Beratungsalltag rund um das Thema Vermögen in der Partnerschaft.

Promoting the Best Award

Wir sind total stolz berichten zu können, dass Angelina und Federica für den Promoting the Best Award Beste Konzipientin 2023 nominiert wurden.

Angelina ist seit Gründung unserer Kanzlei ein Mitglied unseres Teams und Federica dürfen wir auch schon seit einem Jahr zu unserem Circle of Trust zählen. Nicht umsonst wurden sie gemeinsam und als Team nominiert.

ARS Familientagung

Unsere Partnerin, Frau Mag. Valentina Philadelphy-Steiner durfte am Dienstag im Rahmen der @ARS Familientagung zum Thema die Immobilie in der Scheidung vortragen.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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