Freiwilliges Pensionssplitting

In Österreich ist das freiwillige Pensionssplitting relativ unbekannt. Der Elternteil, der sich nicht überwiegend der Kindererziehung widmet und erwerbstätig ist, kann bis zu 50 % der Pensionskontogutschrift auf das Pensionskonto des anderen Elternteils übertragen lassen.

Damit kann der Pensionsverlust ausgeglichen werden, den ein Elternteil durch Einschränkung der Erwerbstätigkeit durch die Kinderziehungszeit erleidet.

Good to know: Die Übertragung muss bis spätestens zum 10. Geburtstages des jüngsten Kindes beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragt werden.

  • Teilzeitarbeit wegen Kindererziehung verursacht Pensionsverluste
  • Frauen bekommen im Durchschnitt ca. 40% weniger Pension als Männer
  • Eine Teillösung? Ausgleich durch freiwilliges Pensionssplitting
  • Kindererziehungsjahre können durch den Partner abgegolten werden
  • Bis zu 50% Pensionskontogutschrift möglich
  • Praxistipp: Beantragung beim Pensionsversicherungsträger muss rechtzeitig (10. Geburtstag des jüngsten Kindes) erfolgen

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Einvernehmliche Scheidung

In Österreich besteht die Möglichkeit sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Dafür ist notwendig, dass dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten vorgelegt wird, aus der sich eine Einigung zu bestimmten Punkten ergibt.

Sind Stiftungen bei Scheidungen zulässig?

In der Welt der Scheidungen sind vermögensrechtliche Fragen oft Brennpunkt der Diskussionen. Einige Ehepartner versuchen, ihr Vermögen durch die Einbringung in Privatstiftungen zu schützen.

🏠 Trautes Heim, Kredit allein?

Für viele ist der Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses ein großer Traum und die größte private Investition. Dank niedriger Zinsen und der Möglichkeit, Kredite über lange Laufzeiten abzuschließen, konnten in den vergangenen Jahren auch solche Paare Immobilieneigentum erwerben, für die dies zuvor unerschwinglich schien.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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