Damit kann der Pensionsverlust ausgeglichen werden, den ein Elternteil durch Einschränkung der Erwerbstätigkeit durch die Kinderziehungszeit erleidet.
Good to know: Die Übertragung muss bis spätestens zum 10. Geburtstages des jüngsten Kindes beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragt werden.
- Teilzeitarbeit wegen Kindererziehung verursacht Pensionsverluste
- Frauen bekommen im Durchschnitt ca. 40% weniger Pension als Männer
- Eine Teillösung? Ausgleich durch freiwilliges Pensionssplitting
- Kindererziehungsjahre können durch den Partner abgegolten werden
- Bis zu 50% Pensionskontogutschrift möglich
- Praxistipp: Beantragung beim Pensionsversicherungsträger muss rechtzeitig (10. Geburtstag des jüngsten Kindes) erfolgen