Freiwilliges Pensionssplitting

In Österreich ist das freiwillige Pensionssplitting relativ unbekannt. Der Elternteil, der sich nicht überwiegend der Kindererziehung widmet und erwerbstätig ist, kann bis zu 50 % der Pensionskontogutschrift auf das Pensionskonto des anderen Elternteils übertragen lassen.

Damit kann der Pensionsverlust ausgeglichen werden, den ein Elternteil durch Einschränkung der Erwerbstätigkeit durch die Kinderziehungszeit erleidet.

Good to know: Die Übertragung muss bis spätestens zum 10. Geburtstages des jüngsten Kindes beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragt werden.

  • Teilzeitarbeit wegen Kindererziehung verursacht Pensionsverluste
  • Frauen bekommen im Durchschnitt ca. 40% weniger Pension als Männer
  • Eine Teillösung? Ausgleich durch freiwilliges Pensionssplitting
  • Kindererziehungsjahre können durch den Partner abgegolten werden
  • Bis zu 50% Pensionskontogutschrift möglich
  • Praxistipp: Beantragung beim Pensionsversicherungsträger muss rechtzeitig (10. Geburtstag des jüngsten Kindes) erfolgen

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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