Den Beitrag in voller Länge kann man hier lesen. (Quelle: Erschienen am 22.06.2022 in „Die Presse“, Redakteur André Exner)
#phillaw #scheidung #testament #erbe #familienrecht #erbrecht #patchworkfamilie #rechtsanwalt #diepresse #wien
Den Beitrag in voller Länge kann man hier lesen. (Quelle: Erschienen am 22.06.2022 in „Die Presse“, Redakteur André Exner)
#phillaw #scheidung #testament #erbe #familienrecht #erbrecht #patchworkfamilie #rechtsanwalt #diepresse #wien
Eltern sind gegenüber ihren Kindern zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Es müssen beide Elternteile, egal ob miteinander verheiratet oder nicht, zum Kindesunterhalt beitragen. Zu unterscheiden ist zwischen Naturalunterhalt und Geldunterhalt.
In Österreich ist das freiwillige Pensionssplitting relativ unbekannt.
Der Elternteil, der sich nicht überwiegend der Kindererziehung widmet und erwerbstätig ist, kann bis zu 50 % der Pensionskontogutschrift auf das Pensionskonto des anderen Elternteils übertragen lassen.
Dabei gilt es aber zu beachten, in welchen Fällen eine solche Lebensgemeinschaft vorliegt. Grundsätzlich wird die Lebensgemeinschaft aus rechtlicher Sicht durch das Bestehen einer Lebens-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft definiert. Der OGH hat nunmehr in einer aktuellen Entscheidung vom 25.11.2021 festgestellt, dass diese drei Merkmale aber nicht immer kumulativ vorliegen müssen, um von einem Lebensgefährten oder einer Lebensgefährtin zu sprechen; vielmehr müsse hier jeder Fall individuell beurteilt werden.
Am 10.05.2022 wurden die besten Familienunternehmen Österreichs von „Die Presse“, dem Bankhaus Spängler, BDO und der Notariatskammer ausgezeichnet. Valentina Philadelphy-Steiner gab in diesem Zusammenhang für die Sonderbeilage Familienunternehmen ein Interview zu Fragestellungen, Fallstricken und hilfreichen Tipps um für den Scheidungsfall den Unternehmensfortbestand zu sichern.
Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.