Ein aktueller Fall in den Zeitungen zeigt, dass auch Pflegerinnen und Pfleger bedacht werden können: Ein Mann vererbte zwei Immobilien im Wert von 1,8 Millionen Euro an seine Pflegerin und deren Ehemann. Die beiden hatten sich drei Jahre lang um ihn gekümmert hatten. Seine eigene Ehefrau erhielt lediglich den Pflichtteil.
Laut Pflegeverordnung dürfen Betreuer ihre Stellung nicht dafür missbrauchen, persönliche Vorteile zu erlangen. Ganz konkret, ist es den Pflegern verboten „Leistungen ohne gleichwertige Gegenleistung“ anzunehmen. In Bezug auf Testamente traf der OGH eine andere Entscheidung. Obwohl Betreuer ihre Stellung nicht für persönliche Vorteile nutzen dürfen, können Testamente zugunsten von Pflegern rechtsgültig sein. Das sogenannte „Vermögensannahmeverbot“ gilt nur für Vermögenszuwendungen zu Lebzeiten des Pflegebedürftigen.
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