Familienmitglieder oder Vermögen? – Die nacheheliche Aufteilung von Haustieren

Wir alle lieben unsere Haustiere und sie sind für uns unverzichtbare Familienmitglieder. Aber was passiert mit unseren pelzigen Freunden im Falle einer Scheidung?

Rechtlich werden Haustiere im Eheverfahren wie „Sachen“ behandelt und unterliegen der Aufteilung nach den §§ 81 ff EheG.

Obwohl es schwierig ist, den emotionalen Wert eines Tieres zu messen, hat die Judikatur entschieden, dass bei der Aufteilung von Haustieren die stärkere emotionale Bindung der Ehegatten zu dem Tier berücksichtigt werden sollte. Faktoren wie wer während der Ehe für das Tier gesorgt hat, wer sich um seine Erziehung gekümmert hat und wer mehr Zeit mit ihm verbracht hat, können bei der Entscheidung eine Rolle spielen.

Natürlich ist es immer am besten, eine Einigung mit dem Ex-Partner zu erzielen, um eine gerichtliche Entscheidung zu vermeiden. Hierbei ist zu beachten, dass eine wirksame Einigung über die Aufteilung des Haustieres und des übrigen ehelichen Gebrauchsvermögens gemäß § 97 EheG der Schriftform bedarf.

Zusammenfassend bedeutet dies, dass die Zuweisung des Haustieres nach Billigkeit und unter Berücksichtigung der stärkeren emotionalen Bindung der Ehegatten erfolgen sollte. Ein Haustier ist eben mehr als nur ein Stück Vermögen, es ist ein treuer Begleiter und Familienmitglied. Die emotionale Bindung und das Wohlergehen des Tieres sollten daher im Mittelpunkt stehen, wenn eine Entscheidung getroffen wird.

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⁉️ Was ist das Aufteilungsverfahren?

▶️ In Österreich ist die Scheidung und die damit verbundenen Rechtsfolgen rechtlich in mehrere Verfahren aufgeteilt. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kann man Alles in Einem regeln. Wenn dies nicht möglich ist, dann müssen mehrere Gerichtsverfahren geführt werden.

Weniger Hochzeiten, mehr Scheidungen

In Österreich zeichnet sich ein deutlicher Trend ab: Die Zahl der Scheidungen nimmt zu, während die Eheschließungen abnehmen. Diese Entwicklung spiegelt die demografischen Veränderungen und die sich wandelnden sozialen Normen wider. Immer mehr Paare entscheiden sich für alternative Lebensgemeinschaften wie das Zusammenleben ohne Trauschein.

Einvernehmliche Scheidung

In Österreich besteht die Möglichkeit sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Dafür ist notwendig, dass dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten vorgelegt wird, aus der sich eine Einigung zu bestimmten Punkten ergibt.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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