Familienmitglieder oder Vermögen? – Die nacheheliche Aufteilung von Haustieren

Wir alle lieben unsere Haustiere und sie sind für uns unverzichtbare Familienmitglieder. Aber was passiert mit unseren pelzigen Freunden im Falle einer Scheidung?

Rechtlich werden Haustiere im Eheverfahren wie „Sachen“ behandelt und unterliegen der Aufteilung nach den §§ 81 ff EheG.

Obwohl es schwierig ist, den emotionalen Wert eines Tieres zu messen, hat die Judikatur entschieden, dass bei der Aufteilung von Haustieren die stärkere emotionale Bindung der Ehegatten zu dem Tier berücksichtigt werden sollte. Faktoren wie wer während der Ehe für das Tier gesorgt hat, wer sich um seine Erziehung gekümmert hat und wer mehr Zeit mit ihm verbracht hat, können bei der Entscheidung eine Rolle spielen.

Natürlich ist es immer am besten, eine Einigung mit dem Ex-Partner zu erzielen, um eine gerichtliche Entscheidung zu vermeiden. Hierbei ist zu beachten, dass eine wirksame Einigung über die Aufteilung des Haustieres und des übrigen ehelichen Gebrauchsvermögens gemäß § 97 EheG der Schriftform bedarf.

Zusammenfassend bedeutet dies, dass die Zuweisung des Haustieres nach Billigkeit und unter Berücksichtigung der stärkeren emotionalen Bindung der Ehegatten erfolgen sollte. Ein Haustier ist eben mehr als nur ein Stück Vermögen, es ist ein treuer Begleiter und Familienmitglied. Die emotionale Bindung und das Wohlergehen des Tieres sollten daher im Mittelpunkt stehen, wenn eine Entscheidung getroffen wird.

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Einvernehmliche Scheidung

In Österreich besteht die Möglichkeit sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Dafür ist notwendig, dass dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten vorgelegt wird, aus der sich eine Einigung zu bestimmten Punkten ergibt.

Sind Stiftungen bei Scheidungen zulässig?

In der Welt der Scheidungen sind vermögensrechtliche Fragen oft Brennpunkt der Diskussionen. Einige Ehepartner versuchen, ihr Vermögen durch die Einbringung in Privatstiftungen zu schützen.

🏠 Trautes Heim, Kredit allein?

Für viele ist der Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses ein großer Traum und die größte private Investition. Dank niedriger Zinsen und der Möglichkeit, Kredite über lange Laufzeiten abzuschließen, konnten in den vergangenen Jahren auch solche Paare Immobilieneigentum erwerben, für die dies zuvor unerschwinglich schien.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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