Aber was genau ist die Familien- und Jugendgerichtshilfe und wie läuft das Verfahren dort ab?
Ziel der Familiengerichtshilfe ist die Verfahrensdauer zu verkürzen, die Rollenkonflikte der Parteien, insbesondere Richter:innen und Jugendwohlfahrträger zu entschärfen und eine höhere Qualität und Nachhaltigkeit in den gerichtlichen Verfahren herzustellen. Zu den Aufgaben zählt unter anderem die Unterstützung des Gerichts bei Sammlung der Entscheidungsgrundlagen, Anbahnung einer gütlichen Einigung und Information der Parteien in Verfahren über die Obsorge und persönlichen Kontakte.
Wichtig ist, dass es sich nicht um eine Beratungsstelle handelt, sondern um eine von der Justiz besetzte Stelle. Dort arbeiten Psycholog:innen, Sozialarbeiter:innen und Pädagog:innen.
In den meisten Fällen wird mit den Eltern zunächst ein Einzelgespräch geführt, in der Folge dann ein gemeinsames Gespräch mit beiden Elternteilen. Die minderjährigen Kinder können auch gehört werden, sodass unmittelbar auf deren Wünsche und Bedürfnisse eingegangen werden kann. Im Zuge dieser Gespräche wird dann versucht eine Einigung zwischen den Kindeseltern zu erzielen. Über ein solches Ergebnis wird dann dem Pflegschaftsgericht berichtet. Mangels Einigung kann – je nach Auftrag des Gerichtes – eine Stellungnahme abgegeben werden, in der eine Empfehlung enthalten ist, beispielsweise über einen Vorschlag eines Kontaktrechtes oder welcher Elternteil für die Obsorge besser geeignet erscheint, wie sich das Kind bei welchem Elternteil verhält, etc.
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