Getrennte Eltern, geteilte Meinung: Die Herausforderung der Schulwahl bei gemeinsamer Obsorge

Die Schulwahl kann bei gemeinsamer Obsorge eine herausfordernde Aufgabe darstellen. Jeder obsorgeberechtigte Elternteil hat das Recht, das Kind nach außen zu vertreten und eine verbindliche Schulanmeldung vorzunehmen. Wenn die Eltern nicht einig sind, kann dies zu einer schwierigen Situation führen und letztendlich das Kindeswohl beeinträchtigen.

Im Falle einer Meinungsverschiedenheit bei der Schulwahl müssen sich die Eltern jedoch einigen. Denn die Zustimmung eines Elternteils auf Antrag zu ersetzen, ist durch Anruf des Pflegschaftsgericht in dieser Sache nicht möglich. Alternativ bleibt die Möglichkeit, einem Elternteil die Obsorge in Teilbereichen zu entziehen, damit nur noch ein Elternteil vertretungsbefugt ist. 

Um eine Einigung zwischen den Eltern zu erreichen, kann das Gericht auch Maßnahmen wie Erziehungsberatung oder ein Erstberatungsgespräch über Mediation verbindlich anordnen. Dabei sollte gemeinsam stets das Wohl des Kindes im Blick behalten werden und eine bestmögliche Entscheidung getroffen werden. 

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Ehegatten-Schenkungen und Scheidung

Es gibt viele Gründe, warum Ehegatten sich gegenseitig Geschenke machen. Es kann ein Zeichen der Liebe und Wertschätzung sein oder auch eine Möglichkeit, Vermögen zwischen Ehepartnern zu verschieben. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass solche Schenkungen im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden müssen.

Steuerfalle Scheidung: Vorzeitiger Auszug aus gemeinsamer Immobilie kann teuer werden!

Scheidungen sind emotional und insbesondere bei Fragen zum gemeinsamen Wohnraum herausfordernd. Zwischen den Ehegatten müssen diverse Punkte geklärt werden, um eine rechtlich gültige Trennung zu erzielen. Oft kommt es zu Konflikten, weshalb wird ein weiteres Zusammenwohnen zwischen Trennung und Scheidung nur schwer möglich ist. Viele Ehegatten ziehen daher rasch aus der Ehewohnung aus, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Gefangen in der Ehewohnung?

Wenn Paare sich entscheiden, getrennte Wege zu gehen, dann hat das auch Auswirkungen auf die Wohnsituation der Betroffenen. Wer möchte schon mit einem Ehepartner, mit dem er in Scheidung lebt, unter einem Dach bleiben? Aus der Ehewohnung auszuziehen ist in aufrechter Ehe aber nicht ohne Weiteres möglich. Denn das Verlassen der Ehewohnung oder das grundlose Ausweisen des Partners aus der gemeinsamen Wohnung kann eine Eheverfehlung darstellen und unterhaltsrechtlich bedeutsam sein.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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