Getrennte Eltern, geteilte Meinung: Die Herausforderung der Schulwahl bei gemeinsamer Obsorge

Die Schulwahl kann bei gemeinsamer Obsorge eine herausfordernde Aufgabe darstellen. Jeder obsorgeberechtigte Elternteil hat das Recht, das Kind nach außen zu vertreten und eine verbindliche Schulanmeldung vorzunehmen. Wenn die Eltern nicht einig sind, kann dies zu einer schwierigen Situation führen und letztendlich das Kindeswohl beeinträchtigen.

Im Falle einer Meinungsverschiedenheit bei der Schulwahl müssen sich die Eltern jedoch einigen. Denn die Zustimmung eines Elternteils auf Antrag zu ersetzen, ist durch Anruf des Pflegschaftsgericht in dieser Sache nicht möglich. Alternativ bleibt die Möglichkeit, einem Elternteil die Obsorge in Teilbereichen zu entziehen, damit nur noch ein Elternteil vertretungsbefugt ist. 

Um eine Einigung zwischen den Eltern zu erreichen, kann das Gericht auch Maßnahmen wie Erziehungsberatung oder ein Erstberatungsgespräch über Mediation verbindlich anordnen. Dabei sollte gemeinsam stets das Wohl des Kindes im Blick behalten werden und eine bestmögliche Entscheidung getroffen werden. 

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⁉️ Was ist das Aufteilungsverfahren?

▶️ In Österreich ist die Scheidung und die damit verbundenen Rechtsfolgen rechtlich in mehrere Verfahren aufgeteilt. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kann man Alles in Einem regeln. Wenn dies nicht möglich ist, dann müssen mehrere Gerichtsverfahren geführt werden.

Weniger Hochzeiten, mehr Scheidungen

In Österreich zeichnet sich ein deutlicher Trend ab: Die Zahl der Scheidungen nimmt zu, während die Eheschließungen abnehmen. Diese Entwicklung spiegelt die demografischen Veränderungen und die sich wandelnden sozialen Normen wider. Immer mehr Paare entscheiden sich für alternative Lebensgemeinschaften wie das Zusammenleben ohne Trauschein.

Einvernehmliche Scheidung

In Österreich besteht die Möglichkeit sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Dafür ist notwendig, dass dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten vorgelegt wird, aus der sich eine Einigung zu bestimmten Punkten ergibt.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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