Arbeitsverträge zwischen Ehegatten

In der Praxis bereiten Arbeitsverträge zwischen Ehegatten häufig rechtliche Schwierigkeiten.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass ein Ehegatte beim Anderen arbeitet bzw in dessen Unternehmen angestellt ist.  

Dies kann erfolgen durch Dienstvertrag, Werkvertrag, freien Dienstvertrag oder familienähnliche Mitarbeit.  

Ein Dienstverhältnis kann aus mehreren Gründen ein Vorteil sein, wie beispielsweise:  

1.      Anspruch auf Entgelt  

2.      voller Sozialversicherungsschutz  

3.      Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld  

4.      eigener Pensionsanspruch  

Die Ehefrau wird im Unternehmen des Ehemannes angestellt, damit sie Pensionsjahre sammelt und krankenversichert ist. Unterhaltsansprüche werden durch Dienstverhältnisse abgedeckt, da die Ausgaben damit zumindest als Betriebsausgabe angesetzt werden können. Derartige Konstruktionen finden sich leider in der Praxis nicht selten. Den Beteiligten ist in der Regel gar nicht bewusst, welche rechtlichen Schwierigkeiten dadurch verursacht werden. Gerade, wenn im Zuge einer Trennung / Scheidung keine gute Kommunikationsbasis mehr besteht, ergeben sich dann unangenehme Situationen für die Beteiligten. Auch Anzeigen beim Finanzamt sind in diesem Zusammenhang leider nicht selten.

Besondere Vorsicht ist jedenfalls bei sog. Scheindienstverhältnissen geboten, die leider in der Praxis häufig zwischen Ehegatten aber auch geschiedenen Ehegatten zu finden sind. 

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⁉️ Was ist das Aufteilungsverfahren?

▶️ In Österreich ist die Scheidung und die damit verbundenen Rechtsfolgen rechtlich in mehrere Verfahren aufgeteilt. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kann man Alles in Einem regeln. Wenn dies nicht möglich ist, dann müssen mehrere Gerichtsverfahren geführt werden.

Weniger Hochzeiten, mehr Scheidungen

In Österreich zeichnet sich ein deutlicher Trend ab: Die Zahl der Scheidungen nimmt zu, während die Eheschließungen abnehmen. Diese Entwicklung spiegelt die demografischen Veränderungen und die sich wandelnden sozialen Normen wider. Immer mehr Paare entscheiden sich für alternative Lebensgemeinschaften wie das Zusammenleben ohne Trauschein.

Einvernehmliche Scheidung

In Österreich besteht die Möglichkeit sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Dafür ist notwendig, dass dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten vorgelegt wird, aus der sich eine Einigung zu bestimmten Punkten ergibt.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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