Testamente zugunsten des Ehepartners oder Lebensgefährten verlieren ihre Gültigkeit, wenn sich die Partner trennen.  

Dabei gilt es aber zu beachten, in welchen Fällen eine solche Lebensgemeinschaft vorliegt. Grundsätzlich wird die Lebensgemeinschaft aus rechtlicher Sicht durch das Bestehen einer Lebens-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft definiert. Der OGH hat nunmehr in einer aktuellen Entscheidung vom 25.11.2021 festgestellt, dass diese drei Merkmale aber nicht immer kumulativ vorliegen müssen, um von einem Lebensgefährten oder einer Lebensgefährtin zu sprechen; vielmehr müsse hier jeder Fall individuell beurteilt werden.

Im Anlassfall hatte der vermeintliche Lebensgefährte noch vor der Trennung ein Testament aufgesetzt, welches seine Partnerin durch die Zuwendung von Liegenschaften begünstigen sollte. Zwischen den Partnern lag – über einen Zeitraum von 22 Jahren – ausschließlich eine dauerhafte Lebens- und teilweise Geschlechtsgemeinschaft vor; eine Wirtschaftsgemeinschaft bestand zu keinem Zeitpunkt. Ungeachtet dessen war für den OGH aber für die Annahme einer Lebensgemeinschaft ausschlaggebend, dass der Mann seine Partnerin sowohl im Testament, als auch gegenüber Bekannten als seine Lebensgefährtin bezeichnete. Der Umstand, dass die beiden nie gemeinsam gewohnt hatten und dadurch auch keine Wirtschaftsgemeinschaft vorlag, sei im konkreten Fall aufgrund des großen Altersunterschieds von etwa 28 Jahren und des „haushaltsbezogenen“ Wesens des Mannes von nicht so großer Relevanz. Der OGH stellte daher eine Lebensgemeinschaft zwischen den Partnern fest, wodurch die eingangs beschriebene erbrechtliche Regelung zur Anwendung kommt und die Frau aufgrund der automatischen Ungültigkeit des Testaments nach der Trennung kein Erbe erhält.“

Hätte der OGH die Situation strenger beurteilt und wäre bei seiner Beurteilung zum Ergebnis gekommen, dass keine Lebensgemeinschaft vorliegt (da de facto nie zusätzlich eine Wirtschaftsgemeinschaft zwischen den Personen vorlag), wäre dies für die Frau aus erbrechtlicher Sicht vorteilhafter gewesen, denn dann wäre das Testament noch gültig und sie Erbin.

phillaw #erbrecht

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⁉️ Was ist das Aufteilungsverfahren?

▶️ In Österreich ist die Scheidung und die damit verbundenen Rechtsfolgen rechtlich in mehrere Verfahren aufgeteilt. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kann man Alles in Einem regeln. Wenn dies nicht möglich ist, dann müssen mehrere Gerichtsverfahren geführt werden.

Weniger Hochzeiten, mehr Scheidungen

In Österreich zeichnet sich ein deutlicher Trend ab: Die Zahl der Scheidungen nimmt zu, während die Eheschließungen abnehmen. Diese Entwicklung spiegelt die demografischen Veränderungen und die sich wandelnden sozialen Normen wider. Immer mehr Paare entscheiden sich für alternative Lebensgemeinschaften wie das Zusammenleben ohne Trauschein.

Einvernehmliche Scheidung

In Österreich besteht die Möglichkeit sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Dafür ist notwendig, dass dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten vorgelegt wird, aus der sich eine Einigung zu bestimmten Punkten ergibt.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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