Testamente zugunsten des Ehepartners oder Lebensgefährten verlieren ihre Gültigkeit, wenn sich die Partner trennen.  

Dabei gilt es aber zu beachten, in welchen Fällen eine solche Lebensgemeinschaft vorliegt. Grundsätzlich wird die Lebensgemeinschaft aus rechtlicher Sicht durch das Bestehen einer Lebens-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft definiert. Der OGH hat nunmehr in einer aktuellen Entscheidung vom 25.11.2021 festgestellt, dass diese drei Merkmale aber nicht immer kumulativ vorliegen müssen, um von einem Lebensgefährten oder einer Lebensgefährtin zu sprechen; vielmehr müsse hier jeder Fall individuell beurteilt werden.

Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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