Neuigkeiten zu den (rechtlichen) Eltern

Neue Regelung zur rechtlichen Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren

Wer die Mutter eines Kindes ist, ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sehr einfach geregelt.

Nämlich die Frau, die das Kind gebärt.

Die Bestimmung des zweiten Elternteils ist schon etwas schwieriger. Bei einem heterosexuellen Paar ist der Vater derjenige, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren

Ist der zweite Elternteil kein Mann, sondern eine Frau, gibt es noch eine zusätzliche Bestimmung. Es ist die Frau Elternteil, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist (oder in einer eingetragenen Partnerschaft verbunden ist), die Elternschaft anerkannt hat oder deren Elternschaft gerichtlich festgestellt wurde. Und nur dann, und das ist der springende Punkt, wenn die Fortpflanzung durch medizinische Unterstützung durchgeführt worden ist.

Diskriminierung durch Form der Fortpflanzung

Das soll sich jetzt ändern. Vor kurzem hatte eine Frau eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, der nun stattgegeben wurde. Ihre eingetragene Partnerin hat ein Kind ohne medizinisch unterstützte Fortpflanzung zur Welt gebracht weshalb die Partnerin nicht als „anderer Elternteil“ ins Personenstandsregister eingetragen werden konnte.

Der VfGH erklärte daraufhin, dass es sich hier um einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen das Recht auf Familienleben handle, denn die Elternschaft darf nicht davon abhängen, ob das Kind durch medizinisch unterstütze Fortpflanzung gezeugt worden ist.

Die Bestimmung wird nun als verfassungswidrig aufgehoben und der Gesetzgeber muss eine neue Regelung schaffen.

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SHEINVEST

Vergangenen Mittwoch leiteten unsere Partnerinnen Valentina Philadelphy-Steiner und Caroline Weerkamp einen Workshop bei dem #ERSTE SPARKASSE Event #sheinvests und teilten Praxisbeispiele aus ihrem Beratungsalltag rund um das Thema Vermögen in der Partnerschaft.

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Wir sind total stolz berichten zu können, dass Angelina und Federica für den Promoting the Best Award Beste Konzipientin 2023 nominiert wurden.

Angelina ist seit Gründung unserer Kanzlei ein Mitglied unseres Teams und Federica dürfen wir auch schon seit einem Jahr zu unserem Circle of Trust zählen. Nicht umsonst wurden sie gemeinsam und als Team nominiert.

ARS Familientagung

Unsere Partnerin, Frau Mag. Valentina Philadelphy-Steiner durfte am Dienstag im Rahmen der @ARS Familientagung zum Thema die Immobilie in der Scheidung vortragen.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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