Mein Kind verletzt sich im Urlaub

Ein Urlaub ist nicht immer stressfrei. Vor allem herum tobende Kinder verletzten sich häufig. Welche Pflichten treffen hier getrennte Elternteile? Wann muss ich den anderen Elternteil informieren und brauche ich allenfalls sogar seine Zustimmung bei einer medizinischen Behandlung?

Zur Obsorge gehört auch die Pflege, dh die Wahrung des geistigen und körperlichen Wohlbefindens und der Gesundheit. Arztbesuche oder auch Spitalsaufenthalte zählen damit zur Obsorge. Sind beide Elternteile zur Obsorge berechtigt, so reicht es, wenn nur ein Elternteil die Einwilligung in eine medizinische Behandlung erteilt. Es empfiehlt sich natürlich den anderen Elternteil, egal ob obsorgeberechtigt oder nicht, von vorgenommenen Behandlungen auch im Urlaub zu informieren, dies ist aber nicht zwingend nötig, da es die Zustimmung des anderen Elternteils nicht braucht.  

Eine Sonderregelung gibt es für nicht obsorgeberechtigte Elternteile. Diese können den Obsorgeberechtigten in Angelegenheiten des täglichen Lebens vertreten, dies umfasst auch die Einwilligung in alltägliche medizinische Heilbehandlungen.  

Zusätzliche Relevanz erhält die Regelung dadurch, dass sie auch bei „ehelichem Patchworking“ anwendbar ist.  

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Ehegatten-Schenkungen und Scheidung

Es gibt viele Gründe, warum Ehegatten sich gegenseitig Geschenke machen. Es kann ein Zeichen der Liebe und Wertschätzung sein oder auch eine Möglichkeit, Vermögen zwischen Ehepartnern zu verschieben. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass solche Schenkungen im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden müssen.

Steuerfalle Scheidung: Vorzeitiger Auszug aus gemeinsamer Immobilie kann teuer werden!

Scheidungen sind emotional und insbesondere bei Fragen zum gemeinsamen Wohnraum herausfordernd. Zwischen den Ehegatten müssen diverse Punkte geklärt werden, um eine rechtlich gültige Trennung zu erzielen. Oft kommt es zu Konflikten, weshalb wird ein weiteres Zusammenwohnen zwischen Trennung und Scheidung nur schwer möglich ist. Viele Ehegatten ziehen daher rasch aus der Ehewohnung aus, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Gefangen in der Ehewohnung?

Wenn Paare sich entscheiden, getrennte Wege zu gehen, dann hat das auch Auswirkungen auf die Wohnsituation der Betroffenen. Wer möchte schon mit einem Ehepartner, mit dem er in Scheidung lebt, unter einem Dach bleiben? Aus der Ehewohnung auszuziehen ist in aufrechter Ehe aber nicht ohne Weiteres möglich. Denn das Verlassen der Ehewohnung oder das grundlose Ausweisen des Partners aus der gemeinsamen Wohnung kann eine Eheverfehlung darstellen und unterhaltsrechtlich bedeutsam sein.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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