Ist das Doppelresidenzmodell immer die richtige Wahl?

Immer häufiger wünschen sich Eltern bei Trennung / Scheidung das Doppelresidenzmodell für die Betreuung der gemeinsamen Kinder. Einerseits bringt diese gleichteilige Betreuung natürlich mit sich, dass beide Eltern tatsächlich in die Betreuung und Erziehung eingebunden sind. Andererseits bringt die Doppelresidenz auch einen erheblichen Organisationsaufwand mit sich.

Um nicht kontinuierlich alles hin- und her zu übersiedeln, benötigen die Kinder ihren Hausrat im Wesentlichen doppelt. Weiters ist ein entsprechender Abstimmungsbedarf zwischen den Kindeseltern gegeben. Die Doppelresidenz erscheint daher in der Praxis gerade bei Eltern die eine sehr schlechte Kommunikationsbasis haben, nicht sinnvoll. Der Einwand, die Kinder würden dann nur noch aus dem Koffer leben, ist in vielen Fällen unberechtigt. Die Ausgestaltung der Doppelresidenz ist in vielfachen Varianten möglich. Es muss nicht immer ein starrer Wochenwechsel sein. 

Schließlich wollen viele Kinder mit beiden Eltern gleichermaßen viel Zeit verbringen. Damit gelangen wir wieder zum Kindeswohl, das in Fragen der Obsorge und Betreuung das höchste Gut ist. 

#phillaw #doppelresidenz 

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Wie sage ich es meinem Kind?

Ein häufiger Streitpunkt zwischen Elternteilen die unmittelbar vor einer Scheidung stehen ist es, sich zu einigen, wie man mit den gemeinsamen Kindern spricht. Wann ist der richtige Zeitpunkt? Was sagt man dem Kind? Erklärt man wie es zu der Entscheidung gekommen ist?

Partnerschaftsverträge

Bei Paaren, die nicht verheiratet sind, gilt es, Besonderes zu beachten. Bei einer Trennung steht nämlich, anders als im Fall der Scheidung von verheirateten Paaren, keinesfalls ein Anspruch auf Unterhalt zu und auch die Vermögensaufteilung erfolgt gänzlich anders.

Scheidung: Wer zahlt den Privatdetektiv?

In der Praxis erleben wir, dass unsere Mandant:innen meist bereits das richtige „Bauchgefühl“ haben. Gewissheit liefern dann die Ergebnisse des Privatdetektives, der bei Scheidungen leider häufig beauftragt wird.

Familienbonus Plus in der Doppelresidenz

Mangels abweichender Vereinbarung steht der Familienbonus Plus bei getrennt lebenden Eltern beiden zur Hälfte zu. Im Scheidungsvergleich kann dazu aber auch abweichendes geregelt werden.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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