Eheschließung via Whats app

Der OGH setzte sich kürzlich mit der Frage zur Gültigkeit einer via Whatsapp-Telefonat geschlossenen Ehe auseinander. Das Eingehen einer Ehe ist nach der österreichischem Rechtordnung ein höchstpersönliches Recht. Es erscheint daher äußerst verwunderlich, dass der OGH nunmehr eine Ehe als gültig geschlossen anerkannte, dies obwohl das „Ja-Wort“ via Whatsapp erfolgte.

Ein iranischer Staatsbürger, der seit über einem Jahrzehnt in Österreich lebt, hat beim Verlassen seines Heimatlandes seiner Mutter eine Generalvollmacht für sämtliche noch zu regelnden Angelegenheiten vor Ort erteilt. Eine Bekannte des Mannes und ebenfalls Iranerin wollte aufgrund einer wiederauflebenden engeren Bindung zwischen den beiden, zu dem Mann nach Österreich ziehen. Dieser wollte das ebenfalls, eine Eheschließung kam für ihn aber erst nach gemeinsamer Lebensgemeinschaft in Österreich in Betracht. Nach dem iranischen Recht darf eine Frau allerdings nur mit Zustimmung ihres Vaters oder Ehemannes das Land verlassen, weshalb der Vater der Frau vor deren Ausreise die Eheschließung mit dem in Österreich wohnhaften Mann verlangte. Es fand daher ein Termin vor dem örtlichen Eheschließungsnotariat im Iran statt – allerdings ohne Anwesenheit des Mannes. Dieser wurde von seiner vor Ort anwesenden Mutter angerufen und gefragt, ob er die Frau nun heiraten wolle, was der Mann damit beantwortete, dass die Mutter „machen solle, was sie möchte“, worauf diese das Ja-Wort erteilte.

Ein persönliches Erscheinen vor dem zuständigen Amt wurde vom OGH gegenständlich überraschend als nicht zwingend erforderlich angesehen.

Es bleibt abzuwarten, ob und inwiefern sich diese Entscheidung künftighin auf die persönliche Anwesenheit bei der Eheschließung auswirken wird.

#phillaw #familienanwältin #scheidungsanwältin #eheviawhatsapp

news

Wie sage ich es meinem Kind?

Ein häufiger Streitpunkt zwischen Elternteilen die unmittelbar vor einer Scheidung stehen ist es, sich zu einigen, wie man mit den gemeinsamen Kindern spricht. Wann ist der richtige Zeitpunkt? Was sagt man dem Kind? Erklärt man wie es zu der Entscheidung gekommen ist?

Partnerschaftsverträge

Bei Paaren, die nicht verheiratet sind, gilt es, Besonderes zu beachten. Bei einer Trennung steht nämlich, anders als im Fall der Scheidung von verheirateten Paaren, keinesfalls ein Anspruch auf Unterhalt zu und auch die Vermögensaufteilung erfolgt gänzlich anders.

Scheidung: Wer zahlt den Privatdetektiv?

In der Praxis erleben wir, dass unsere Mandant:innen meist bereits das richtige „Bauchgefühl“ haben. Gewissheit liefern dann die Ergebnisse des Privatdetektives, der bei Scheidungen leider häufig beauftragt wird.

Familienbonus Plus in der Doppelresidenz

Mangels abweichender Vereinbarung steht der Familienbonus Plus bei getrennt lebenden Eltern beiden zur Hälfte zu. Im Scheidungsvergleich kann dazu aber auch abweichendes geregelt werden.

Kontaktieren Sie uns

Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

Fachbereiche