Gerade in Familien sind nachhaltige und individuelle Lösungen wichtig. Bei einer Mediation werden die Betroffenen unterstützt für ihre Situation eine individuelle Lösung zu erarbeiten.
Mediation wird auch vermehrt vom Gesetzgeber als Konfliktlösungsmethode angesehen. So wurde beispielsweise 2013 im Zuge der Kindschafts- und Namensrechts Reform ein Erstberatungsgespräch über Mediation gesetzlich verankert. Das Gericht kann in Obsorgeverfahren oder Verfahren über persönliche Kontakte Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls verpflichtend anordnen. Eine derartige Maßnahme ist ein Erstgespräch über Mediation.
Warum „nur“ ein Erstgespräch über Mediation?
Mediation basiert auf Freiwilligkeit. Aus diesem Grund kann keine Mediation vom Gericht angeordnet werden. Auch wenn Mediation in der Gesellschaft mittlerweile bekannt ist, fragen sich dennoch viele Eltern wie ein derartiges Erstgespräch abläuft. Im Wesentlichen wird den Parteien das Mediationsverfahren erklärt, sodass sie eine konkrete Vorstellung über Ablauf, Inhalt und Chancen erhalten. Danach haben die Parteien die Möglichkeit sich für eine Mediation zu entscheiden. Vorteil daran ist, dass nicht das Gericht über so wesentliche Fragen entscheidet, wie: wie oft sehe ich meine Kinder? Wer hat künftighin die alleinige Entscheidung in medizinischen Fragen? Die Eltern können im Rahmen einer Mediation gemeinsam eine individuelle Lösung erarbeiten, die den Interessen des Kindes und ihren Interessen entspricht.
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