In gewissen Fällen besteht nach Scheidung ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt.

Ein Unterhaltsanspruch besteht allerdings schon während aufrechter Ehe. Grundsätzlich wird dieser durch sogenannte Naturalleistungen erbracht. Wird aber die häusliche Lebensgemeinschaft etwa durch den Auszug eines der Ehegatten aufgelöst, wandelt sich der Naturalunterhalt in einen Geldunterhalt um. Durch diesen grundlegenden Unterhaltsanspruch haben die Ehegatten zudem wechselseitig die Verpflichtung, den jeweils anderen über ihr eigenes Einkommen und sämtliche unterhaltsrechtliche Umstände zu informieren.

Will ein Ehegatte gegenüber dem Anderen allfällige Unterhaltsansprüche geltend machen, stellt sich in der Praxis häufig die Frage, wie der Unterhaltsberechtigte zu den Einkommensunterlagen des Unterhaltsschuldner gelangt und inwiefern Letzterer verpflichtet ist, diese offenzulegen.  

Die ständige oberstgerichtliche Rechtsprechung sieht für den Fall die Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung mittels eines prozessualen Auskunft- und Rechnungslegungsanspruch vor.  

Begründet wird dieser Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch damit, dass der Unterhaltsberechtigte in einem allfälligen Unterhaltsprozess mangels entsprechend erforderlicher Informationen über die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsschuldners keine wahrheitsgetreuen Angaben und Auskünfte erstatten könnte. Mangels entsprechender Mitwirkungspflicht des Unterhaltsschuldners kann dessen Einkommen zur Bemessung des Unterhaltsanspruchs des Unterhaltsberechtigten grundsätzlich auch nach freier Würdigung des Gerichts geschätzt und festgesetzt werden. 

#scheidungsanwältin #familienanwältin #ehegattenunterhalt #auskunftsrecht 

news

Ehegatten-Schenkungen und Scheidung

Es gibt viele Gründe, warum Ehegatten sich gegenseitig Geschenke machen. Es kann ein Zeichen der Liebe und Wertschätzung sein oder auch eine Möglichkeit, Vermögen zwischen Ehepartnern zu verschieben. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass solche Schenkungen im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden müssen.

Steuerfalle Scheidung: Vorzeitiger Auszug aus gemeinsamer Immobilie kann teuer werden!

Scheidungen sind emotional und insbesondere bei Fragen zum gemeinsamen Wohnraum herausfordernd. Zwischen den Ehegatten müssen diverse Punkte geklärt werden, um eine rechtlich gültige Trennung zu erzielen. Oft kommt es zu Konflikten, weshalb wird ein weiteres Zusammenwohnen zwischen Trennung und Scheidung nur schwer möglich ist. Viele Ehegatten ziehen daher rasch aus der Ehewohnung aus, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Gefangen in der Ehewohnung?

Wenn Paare sich entscheiden, getrennte Wege zu gehen, dann hat das auch Auswirkungen auf die Wohnsituation der Betroffenen. Wer möchte schon mit einem Ehepartner, mit dem er in Scheidung lebt, unter einem Dach bleiben? Aus der Ehewohnung auszuziehen ist in aufrechter Ehe aber nicht ohne Weiteres möglich. Denn das Verlassen der Ehewohnung oder das grundlose Ausweisen des Partners aus der gemeinsamen Wohnung kann eine Eheverfehlung darstellen und unterhaltsrechtlich bedeutsam sein.

Kontaktieren Sie uns

Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

Fachbereiche