In gewissen Fällen besteht nach Scheidung ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt.

Ein Unterhaltsanspruch besteht allerdings schon während aufrechter Ehe. Grundsätzlich wird dieser durch sogenannte Naturalleistungen erbracht. Wird aber die häusliche Lebensgemeinschaft etwa durch den Auszug eines der Ehegatten aufgelöst, wandelt sich der Naturalunterhalt in einen Geldunterhalt um. Durch diesen grundlegenden Unterhaltsanspruch haben die Ehegatten zudem wechselseitig die Verpflichtung, den jeweils anderen über ihr eigenes Einkommen und sämtliche unterhaltsrechtliche Umstände zu informieren.

Will ein Ehegatte gegenüber dem Anderen allfällige Unterhaltsansprüche geltend machen, stellt sich in der Praxis häufig die Frage, wie der Unterhaltsberechtigte zu den Einkommensunterlagen des Unterhaltsschuldner gelangt und inwiefern Letzterer verpflichtet ist, diese offenzulegen.  

Die ständige oberstgerichtliche Rechtsprechung sieht für den Fall die Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung mittels eines prozessualen Auskunft- und Rechnungslegungsanspruch vor.  

Begründet wird dieser Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch damit, dass der Unterhaltsberechtigte in einem allfälligen Unterhaltsprozess mangels entsprechend erforderlicher Informationen über die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsschuldners keine wahrheitsgetreuen Angaben und Auskünfte erstatten könnte. Mangels entsprechender Mitwirkungspflicht des Unterhaltsschuldners kann dessen Einkommen zur Bemessung des Unterhaltsanspruchs des Unterhaltsberechtigten grundsätzlich auch nach freier Würdigung des Gerichts geschätzt und festgesetzt werden. 

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⁉️ Was ist das Aufteilungsverfahren?

▶️ In Österreich ist die Scheidung und die damit verbundenen Rechtsfolgen rechtlich in mehrere Verfahren aufgeteilt. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kann man Alles in Einem regeln. Wenn dies nicht möglich ist, dann müssen mehrere Gerichtsverfahren geführt werden.

Weniger Hochzeiten, mehr Scheidungen

In Österreich zeichnet sich ein deutlicher Trend ab: Die Zahl der Scheidungen nimmt zu, während die Eheschließungen abnehmen. Diese Entwicklung spiegelt die demografischen Veränderungen und die sich wandelnden sozialen Normen wider. Immer mehr Paare entscheiden sich für alternative Lebensgemeinschaften wie das Zusammenleben ohne Trauschein.

Einvernehmliche Scheidung

In Österreich besteht die Möglichkeit sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Dafür ist notwendig, dass dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten vorgelegt wird, aus der sich eine Einigung zu bestimmten Punkten ergibt.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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