Kinder im Fokus: Verpflichtende Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung

In Zeiten von Trennung und Scheidung kann das Wohlbefinden von Kindern stark beeinträchtigt werden. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass Eltern verstehen, wie sie ihre Kinder in dieser Situation bestmöglich unterstützen können. Seit dem 1. Februar 2013 sind Paare mit minderjährigen Kindern, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, dazu verpflichtet, eine Elternberatung zu besuchen. Bei diesem einmaligen Termin lernen Eltern, wie sie ihre Kinder am besten durch die Trennung begleiten und welche Bedürfnisse sie haben.

Nachdem die Eltern die verpflichtende Elternberatung abgeschlossen haben, erhalten sie eine Bestätigung über die Teilnahme. Diese Bestätigung müssen sie dem Gericht vorlegen, um die Scheidung einreichen zu können. Das Bundesministerium für Justiz hat auf seiner Website eine Liste von Personen und Einrichtungen veröffentlicht, die sich selbst für eine Durchführung einer Elternberatung als geeignet ansehen. 

Die verpflichtende Elternberatung ist wichtig, um Eltern dabei zu helfen, ihre Kinder in Zeiten der Trennung und Scheidung bestmöglich zu unterstützen. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass auch Eltern mit eigenen Emotionen und Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Es kann herausfordernd sein, die Beziehungsebene von der Elternebene zu trennen, insbesondere wenn eine Trennung mit Konflikten und emotionalen Verletzungen verbunden ist. Es kann schwierig sein, mit dem anderen Elternteil über die Kinder zu sprechen und Vereinbarungen zu treffen, während man gleichzeitig mit Trauer, Enttäuschung und Wut kämpft. 

Deshalb ist es wichtig, dass Eltern in der Elternberatung auch Unterstützung bei der Bewältigung ihrer eigenen Emotionen und Konflikte erhalten. Die Elternberatung soll ihnen dabei helfen, die Bedürfnisse ihrer Kinder in den Vordergrund zu stellen und gleichzeitig ihre eigenen Emotionen und Beziehungsprobleme in den Hintergrund zu rücken. Damit die Kinder im Fokus bleiben, ist es empfehlenswert gemeinsam eine Situation zu schaffen, in der alle Beteiligten bestmöglich unterstützt werden und Kinder auch in schwierigen Zeiten glücklich und gesund aufwachsen können. 

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Ehegatten-Schenkungen und Scheidung

Es gibt viele Gründe, warum Ehegatten sich gegenseitig Geschenke machen. Es kann ein Zeichen der Liebe und Wertschätzung sein oder auch eine Möglichkeit, Vermögen zwischen Ehepartnern zu verschieben. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass solche Schenkungen im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden müssen.

Steuerfalle Scheidung: Vorzeitiger Auszug aus gemeinsamer Immobilie kann teuer werden!

Scheidungen sind emotional und insbesondere bei Fragen zum gemeinsamen Wohnraum herausfordernd. Zwischen den Ehegatten müssen diverse Punkte geklärt werden, um eine rechtlich gültige Trennung zu erzielen. Oft kommt es zu Konflikten, weshalb wird ein weiteres Zusammenwohnen zwischen Trennung und Scheidung nur schwer möglich ist. Viele Ehegatten ziehen daher rasch aus der Ehewohnung aus, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Gefangen in der Ehewohnung?

Wenn Paare sich entscheiden, getrennte Wege zu gehen, dann hat das auch Auswirkungen auf die Wohnsituation der Betroffenen. Wer möchte schon mit einem Ehepartner, mit dem er in Scheidung lebt, unter einem Dach bleiben? Aus der Ehewohnung auszuziehen ist in aufrechter Ehe aber nicht ohne Weiteres möglich. Denn das Verlassen der Ehewohnung oder das grundlose Ausweisen des Partners aus der gemeinsamen Wohnung kann eine Eheverfehlung darstellen und unterhaltsrechtlich bedeutsam sein.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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