„Bis dass der Tod uns scheidet“ … oder darüber hinaus

– ein Satz, der uns daran erinnert, dass Eheverträge nicht nur für das Hier und Jetzt gelten, sondern auch für die Zukunft.

Insbesondere bei Trennung und Scheidung sollten Paare bedenken, dass ihr Testament in Bezug auf den früheren Partner ungültig wird, es sei denn, es wurde ausdrücklich aktualisiert. Dabei gilt aber nur der den früheren Angehörigen begünstigende Teil als aufgehoben. 

Es ist daher dringend anzuraten, dass letztwillige Verfügungen an geänderte Umstände angepasst werden, um unklare und ungültige Bestimmungen im Testament zu vermeiden. 

Jede Scheidung und Trennung hat wichtige erbrechtliche Konsequenzen, vor allem wenn die Ex-Partner neue Verbindungen eingehen und Familien gründen. Dies ist den betroffenen Paaren oftmals zunächst nicht bewusst. Gesetzliche Vermutungsregeln versuchen den geänderten Lebensumständen Rechnung zu tragen, aber oft bleibt Raum für Streitigkeiten und Diskussionen, insbesondere bei Patchworkfamilien. Die beteiligten Personen sind in dieser Familienkonstellation oft mit gegenläufigen Interessen von Familienangehörigen aus verschiedenen Familienstämmen konfrontiert. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind nahezu vorprogrammiert. 

Als Familienanwältinnen sehen wir immer wieder, wie wichtig es ist, die erbrechtlichen Konsequenzen von Trennung und Scheidung zu verstehen und zu berücksichtigen, insbesondere wenn neue Beziehungen und Familien entstehen.  

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Gemeinsame Obsorge: Welcher Elternteil trifft die Schulwahl der Kinder?

Das Schuljahr hat gerade erst wieder begonnen und schon stehen viele Schüler und Eltern vor der Schulanmeldung nach der Volksschule.

Für manche getrennte Elternteile steht nahezu von Geburt des Kindes an fest, welche Schule das Kind künftig einmal besuchen wird. Andere hingegen können sich bis zum letzten Moment nicht einigen. Wir werden daher jedes Jahr mit der Frage konfrontiert, was eigentlich gilt, wenn sich die Eltern nicht auf eine Schule einigen können.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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