Good to know: Rechtsfragen zum Schulbeginn Teil 2

Anlässlich des Schulstarts erreicht uns die Frage, wer bei getrennt lebenden Eltern die Nachhilfe zahlen muss.

Die Kosten des Nachhilfeunterrichts sind aus dem Geldunterhalt zu bezahlen. Nur in seltenem Fall können Kosten der Nachhilfe sog. Sonderbedarf darstellen und damit eine zusätzliche Zahlungsverpflichtung des Unterhaltspflichtigen ergeben. Dies ist dann der Fall, wenn

  • Nachhilfeunterricht vorübergehend wegen Schulschwierigkeiten erforderlich ist, und
  • eine Nachhilfe in Form von unentgeltlichen Förderstunden an der Schule oder durch zumutbare Unterstützung durch den betreuenden Elternteil nicht in Betracht kommt, und
  • das für die ausgewählte Schulform ausreichend begabte Kind das Ausbildungsziel, insbesondere den erfolgreichen Abschluss eines Schuljahresohne Nachhilfeunterricht nicht erreichen kann, und
  • die Kosten für den Nachhilfeunterricht nicht aus dem laufenden Unterhalt finanziert werden können und
  • die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gegeben ist.

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Gemeinsame Obsorge: Welcher Elternteil trifft die Schulwahl der Kinder?

Das Schuljahr hat gerade erst wieder begonnen und schon stehen viele Schüler und Eltern vor der Schulanmeldung nach der Volksschule.

Für manche getrennte Elternteile steht nahezu von Geburt des Kindes an fest, welche Schule das Kind künftig einmal besuchen wird. Andere hingegen können sich bis zum letzten Moment nicht einigen. Wir werden daher jedes Jahr mit der Frage konfrontiert, was eigentlich gilt, wenn sich die Eltern nicht auf eine Schule einigen können.

Wichtige Fristen bei Scheidungen

Das österreichische Scheidungsrecht kennt zahlreiche Fristen, die es bei allen Scheidungsarten zu beachten gilt. Von Relevanz ist der Zeitpunkt der Ehezerrüttung, das heißt, wenn die geistige, seelische und körperliche Gemeinschaft objektiv beendet und dies zumindest einem der Ehegatten subjektiv bewusst ist.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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