Good to know: Rechtsfragen zum Schulbeginn Teil 2

Anlässlich des Schulstarts erreicht uns die Frage, wer bei getrennt lebenden Eltern die Nachhilfe zahlen muss.

Die Kosten des Nachhilfeunterrichts sind aus dem Geldunterhalt zu bezahlen. Nur in seltenem Fall können Kosten der Nachhilfe sog. Sonderbedarf darstellen und damit eine zusätzliche Zahlungsverpflichtung des Unterhaltspflichtigen ergeben. Dies ist dann der Fall, wenn

  • Nachhilfeunterricht vorübergehend wegen Schulschwierigkeiten erforderlich ist, und
  • eine Nachhilfe in Form von unentgeltlichen Förderstunden an der Schule oder durch zumutbare Unterstützung durch den betreuenden Elternteil nicht in Betracht kommt, und
  • das für die ausgewählte Schulform ausreichend begabte Kind das Ausbildungsziel, insbesondere den erfolgreichen Abschluss eines Schuljahresohne Nachhilfeunterricht nicht erreichen kann, und
  • die Kosten für den Nachhilfeunterricht nicht aus dem laufenden Unterhalt finanziert werden können und
  • die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gegeben ist.

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⁉️ Was ist das Aufteilungsverfahren?

▶️ In Österreich ist die Scheidung und die damit verbundenen Rechtsfolgen rechtlich in mehrere Verfahren aufgeteilt. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kann man Alles in Einem regeln. Wenn dies nicht möglich ist, dann müssen mehrere Gerichtsverfahren geführt werden.

Weniger Hochzeiten, mehr Scheidungen

In Österreich zeichnet sich ein deutlicher Trend ab: Die Zahl der Scheidungen nimmt zu, während die Eheschließungen abnehmen. Diese Entwicklung spiegelt die demografischen Veränderungen und die sich wandelnden sozialen Normen wider. Immer mehr Paare entscheiden sich für alternative Lebensgemeinschaften wie das Zusammenleben ohne Trauschein.

Einvernehmliche Scheidung

In Österreich besteht die Möglichkeit sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Dafür ist notwendig, dass dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten vorgelegt wird, aus der sich eine Einigung zu bestimmten Punkten ergibt.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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