Gemeinsame Obsorge: Welcher Elternteil trifft die Schulwahl der Kinder?

Das Schuljahr hat gerade erst wieder begonnen und schon stehen viele Schüler und Eltern vor der Schulanmeldung nach der Volksschule. Für manche getrennte Elternteile steht nahezu von Geburt des Kindes an fest, welche Schule das Kind künftig einmal besuchen wird. Andere hingegen können sich bis zum letzten Moment nicht einigen. Wir werden daher jedes Jahr mit der Frage konfrontiert, was eigentlich gilt, wenn sich die Eltern nicht auf eine Schule einigen können.

Das Gesetz hilft hier in der Praxis nicht wirklich weiter. Rechtlich ist jeder obsorgeberechtigte Elternteil rechtlich in der Lage, das Kind an einer Schule an und auch wieder abzumelden. Bei wiederstreitenden Erklärungen der Eltern zählt die zeitlich spätere. Das führt in der Praxis häufig zu einem regelrechten Hin und Her. Am Ende leidet wohl am meisten das Kind darunter. Selbst wenn dann die Gerichte angerufen werden, wird im Rahmen der ersten Verhandlung versucht eine gütliche Einigung zu erzielen. Ist es nicht möglich, kann ein Ersttermin über Mediation oder Elternberatung angeordnet werden. Auch kann die Familiengerichtshilfe mit einer Stellungnahme beauftragt werden. Sogar ein Sachverständigengutachten kann beauftragt werden.  

Mediation kann die Eltern dabei unterstützen, eine gemeinsame Entscheidung zu treffen.

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⁉️ Was ist das Aufteilungsverfahren?

▶️ In Österreich ist die Scheidung und die damit verbundenen Rechtsfolgen rechtlich in mehrere Verfahren aufgeteilt. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kann man Alles in Einem regeln. Wenn dies nicht möglich ist, dann müssen mehrere Gerichtsverfahren geführt werden.

Weniger Hochzeiten, mehr Scheidungen

In Österreich zeichnet sich ein deutlicher Trend ab: Die Zahl der Scheidungen nimmt zu, während die Eheschließungen abnehmen. Diese Entwicklung spiegelt die demografischen Veränderungen und die sich wandelnden sozialen Normen wider. Immer mehr Paare entscheiden sich für alternative Lebensgemeinschaften wie das Zusammenleben ohne Trauschein.

Einvernehmliche Scheidung

In Österreich besteht die Möglichkeit sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Dafür ist notwendig, dass dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten vorgelegt wird, aus der sich eine Einigung zu bestimmten Punkten ergibt.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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