Gemeinsame Obsorge: Welcher Elternteil trifft die Schulwahl der Kinder?

Das Schuljahr hat gerade erst wieder begonnen und schon stehen viele Schüler und Eltern vor der Schulanmeldung nach der Volksschule. Für manche getrennte Elternteile steht nahezu von Geburt des Kindes an fest, welche Schule das Kind künftig einmal besuchen wird. Andere hingegen können sich bis zum letzten Moment nicht einigen. Wir werden daher jedes Jahr mit der Frage konfrontiert, was eigentlich gilt, wenn sich die Eltern nicht auf eine Schule einigen können.

Das Gesetz hilft hier in der Praxis nicht wirklich weiter. Rechtlich ist jeder obsorgeberechtigte Elternteil rechtlich in der Lage, das Kind an einer Schule an und auch wieder abzumelden. Bei wiederstreitenden Erklärungen der Eltern zählt die zeitlich spätere. Das führt in der Praxis häufig zu einem regelrechten Hin und Her. Am Ende leidet wohl am meisten das Kind darunter. Selbst wenn dann die Gerichte angerufen werden, wird im Rahmen der ersten Verhandlung versucht eine gütliche Einigung zu erzielen. Ist es nicht möglich, kann ein Ersttermin über Mediation oder Elternberatung angeordnet werden. Auch kann die Familiengerichtshilfe mit einer Stellungnahme beauftragt werden. Sogar ein Sachverständigengutachten kann beauftragt werden.  

Mediation kann die Eltern dabei unterstützen, eine gemeinsame Entscheidung zu treffen.

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Wichtige Fristen bei Scheidungen

Das österreichische Scheidungsrecht kennt zahlreiche Fristen, die es bei allen Scheidungsarten zu beachten gilt. Von Relevanz ist der Zeitpunkt der Ehezerrüttung, das heißt, wenn die geistige, seelische und körperliche Gemeinschaft objektiv beendet und dies zumindest einem der Ehegatten subjektiv bewusst ist.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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