Good to know: Rechtsfragen zum Schulbeginn Teil 1

Wer übernimmt den Elternabend bei getrennten Eltern?

Diese Frage ist insbesondere dann von Interesse, wenn ein Elternteil allein mit der Obsorge für das gemeinsame Kind betraut ist. Besteht die gemeinsame Obsorge sind beide Eltern berechtigt am Elternabend teilzunehmen. Der nicht obsorgeberechtigte Elternteil hat ein Informations- und Äußerungsrecht. Er muss über wichtige Angelegenheiten, somit auch über wichtige Schulangelegenheiten, wie etwa den Schulerfolg, einen Schulwechsel oder (Schul-)Sprachferien im Ausland, informiert werden. Gesetzlich kommt dem nicht betreuenden Elternteil auch ein Vertretungsrecht zu, wenn der allein Obsorgeberechtigte verhindert ist. Die Teilnahme am Elternsprechtag wäre hierfür ein Beispiel. Die Schule darf auf dieses gesetzliche Vertretungsrecht vertrauen, wenn ein gegenteiliger Wille des Obsorgeberechtigten nicht bekannt ist. Es empfiehlt sich die Schule zu informieren, insbesondere auch über Änderungen bei der Obsorge, um Missverständnissen vorzubeugen.

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Gemeinsame Obsorge: Welcher Elternteil trifft die Schulwahl der Kinder?

Das Schuljahr hat gerade erst wieder begonnen und schon stehen viele Schüler und Eltern vor der Schulanmeldung nach der Volksschule.

Für manche getrennte Elternteile steht nahezu von Geburt des Kindes an fest, welche Schule das Kind künftig einmal besuchen wird. Andere hingegen können sich bis zum letzten Moment nicht einigen. Wir werden daher jedes Jahr mit der Frage konfrontiert, was eigentlich gilt, wenn sich die Eltern nicht auf eine Schule einigen können.

Wichtige Fristen bei Scheidungen

Das österreichische Scheidungsrecht kennt zahlreiche Fristen, die es bei allen Scheidungsarten zu beachten gilt. Von Relevanz ist der Zeitpunkt der Ehezerrüttung, das heißt, wenn die geistige, seelische und körperliche Gemeinschaft objektiv beendet und dies zumindest einem der Ehegatten subjektiv bewusst ist.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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