Alle Jahre wieder …

… wird uns die Frage gestellt, wie man es bei getrennten / geschiedenen Eltern am Besten regeln könnte, wo und wann die Kinder Weihnachten verbringen. Alle Jahre wieder können wir Input liefern und Regelungsoptionen aufzeigen.

Am Ende muss das immer individuell entschieden werden. Es kann auch sein, dass eine Vereinbarung einfach nicht für jedes Jahr passt und angepasst werden muss. Wir wollen hier einige mögliche Regelungsoptionen – aber ohne Bewertung! – aufzeigen um Ideen anzubieten, was möglich ist. Jedenfalls darf nicht vergessen werden, dass jeder Elternteil mit seinem Kind weihnachten feiern möchte und auch die Kinder sich idR wünschen, mit beiden Elternteilen feiern zu können.

Sind die Kinder bei der Trennung noch sehr klein, entscheiden sich manche Eltern dafür das Weihnachtsfest noch gemeinsam zu feiern.

Häufig werden der 24.12. und der 25.12. jährlich wechselnd zwischen den Eltern getauscht, sodass die Kinder zB am 24.12. bei der Mama und am 25.12. beim Papa und im Folgejahr umgekehrt Weihnachten feiern.

Andere entscheiden sich dafür den 24.12. selbst zu teilen, sodass die Kinder zunächst bis am Nachmittag beim einen Elternteil sind und dann zum anderen gehen.

Für andere ist der 24.12. sehr wichtig, für andere weniger oder gar nicht wichtig. Es gibt daher auch Optionen, bei denen die Kinder immer am 24.12. bei einem Elternteil verbringen.

Manche Familien teilen nicht nur die Tage sondern ganze Ferienblöcke auf, sodass Kinder in einem Jahr vom 24.12. bis Ende der Weihnachtsferien bei einem Elternteil durchgehend verbringen und im Folgejahr ebenso beim anderen Elternteil.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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