Alle Jahre wieder …

… wird uns die Frage gestellt, wie man es bei getrennten / geschiedenen Eltern am Besten regeln könnte, wo und wann die Kinder Weihnachten verbringen. Alle Jahre wieder können wir Input liefern und Regelungsoptionen aufzeigen.

Am Ende muss das immer individuell entschieden werden. Es kann auch sein, dass eine Vereinbarung einfach nicht für jedes Jahr passt und angepasst werden muss. Wir wollen hier einige mögliche Regelungsoptionen – aber ohne Bewertung! – aufzeigen um Ideen anzubieten, was möglich ist. Jedenfalls darf nicht vergessen werden, dass jeder Elternteil mit seinem Kind weihnachten feiern möchte und auch die Kinder sich idR wünschen, mit beiden Elternteilen feiern zu können.

Sind die Kinder bei der Trennung noch sehr klein, entscheiden sich manche Eltern dafür das Weihnachtsfest noch gemeinsam zu feiern.

Häufig werden der 24.12. und der 25.12. jährlich wechselnd zwischen den Eltern getauscht, sodass die Kinder zB am 24.12. bei der Mama und am 25.12. beim Papa und im Folgejahr umgekehrt Weihnachten feiern.

Andere entscheiden sich dafür den 24.12. selbst zu teilen, sodass die Kinder zunächst bis am Nachmittag beim einen Elternteil sind und dann zum anderen gehen.

Für andere ist der 24.12. sehr wichtig, für andere weniger oder gar nicht wichtig. Es gibt daher auch Optionen, bei denen die Kinder immer am 24.12. bei einem Elternteil verbringen.

Manche Familien teilen nicht nur die Tage sondern ganze Ferienblöcke auf, sodass Kinder in einem Jahr vom 24.12. bis Ende der Weihnachtsferien bei einem Elternteil durchgehend verbringen und im Folgejahr ebenso beim anderen Elternteil.

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⁉️ Was ist das Aufteilungsverfahren?

▶️ In Österreich ist die Scheidung und die damit verbundenen Rechtsfolgen rechtlich in mehrere Verfahren aufgeteilt. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kann man Alles in Einem regeln. Wenn dies nicht möglich ist, dann müssen mehrere Gerichtsverfahren geführt werden.

Weniger Hochzeiten, mehr Scheidungen

In Österreich zeichnet sich ein deutlicher Trend ab: Die Zahl der Scheidungen nimmt zu, während die Eheschließungen abnehmen. Diese Entwicklung spiegelt die demografischen Veränderungen und die sich wandelnden sozialen Normen wider. Immer mehr Paare entscheiden sich für alternative Lebensgemeinschaften wie das Zusammenleben ohne Trauschein.

Einvernehmliche Scheidung

In Österreich besteht die Möglichkeit sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Dafür ist notwendig, dass dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten vorgelegt wird, aus der sich eine Einigung zu bestimmten Punkten ergibt.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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