Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens bei Scheidungen umfasst auch den Hausrat. Das meiste Inventar fällt aber im Rahmen der Bemessung einer Ausgleichszahlung praktisch nicht ins Gewicht. In der Praxis wird über Gegenstände von emotionaler Bedeutung wie ein Weihnachtsservice mindestens ebenso hart gestritten wie um wirtschaftlich wertvolle Dinge. Damit es zu Weihnachten keine bösen Überraschungen gibt, kann die vorrausschauende Erstellung einer Inventarliste samt Aufteilungsvorschlag sinnvoll sein. Einvernehmliche Lösungen, die in einem
begleiteten Trennungsprozess erarbeitet werden, sind nachhaltig und sparen Kraft und Geld.
Heute auch erschienen in @Diepresse als Expertentipp.
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