Kling Glöckchen klingelingeling …

Gerade in der Vorweihnachtszeit klingen die Kassen in den Geschäften. Der Dezember ist ein besonders teurer Monat.

Neben den ohnedies – und gerade aktuell – anfallenden „normalen“ Ausgaben wie Miete oder Kreditrate, Betriebskosten, Lebensmittel, Versicherung, etc benötigt man in diesem Monat auch einen Adventkranz, Weihnachtsdeko, einen Christbaum, viel Keksteig und vorallem Weihnachtsgeschenke. Aber wie ist das eigentlich? Sind die Weihnachtsgeschenke aus dem Kindesunterhalt zu bezahlen? Und kann ich als Unterhaltszahler die besorgten Weihnachtsgeschenke von dem monatlichen Unterhalt abziehen?

Der zu leistende Geldunterhalt ist natürlich – verbunden mit den gerade enorm ansteigenden Lebenserhaltungskosten und auch der Vorweihnachtszeit, in der besonders viele zusätzliche Ausgaben anfallen – eine entsprechend finanzielle Belastung. Weihnachtsgeschenke und idR auch die damit verbundenen weiteren Ausgaben sind aber grundsätzlich freiwillige Zuwendungen und können daher nicht den Unterhalt reduzieren.

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⁉️ Was ist das Aufteilungsverfahren?

▶️ In Österreich ist die Scheidung und die damit verbundenen Rechtsfolgen rechtlich in mehrere Verfahren aufgeteilt. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kann man Alles in Einem regeln. Wenn dies nicht möglich ist, dann müssen mehrere Gerichtsverfahren geführt werden.

Weniger Hochzeiten, mehr Scheidungen

In Österreich zeichnet sich ein deutlicher Trend ab: Die Zahl der Scheidungen nimmt zu, während die Eheschließungen abnehmen. Diese Entwicklung spiegelt die demografischen Veränderungen und die sich wandelnden sozialen Normen wider. Immer mehr Paare entscheiden sich für alternative Lebensgemeinschaften wie das Zusammenleben ohne Trauschein.

Einvernehmliche Scheidung

In Österreich besteht die Möglichkeit sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Dafür ist notwendig, dass dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten vorgelegt wird, aus der sich eine Einigung zu bestimmten Punkten ergibt.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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