Kling Glöckchen klingelingeling …

Gerade in der Vorweihnachtszeit klingen die Kassen in den Geschäften. Der Dezember ist ein besonders teurer Monat.

Neben den ohnedies – und gerade aktuell – anfallenden „normalen“ Ausgaben wie Miete oder Kreditrate, Betriebskosten, Lebensmittel, Versicherung, etc benötigt man in diesem Monat auch einen Adventkranz, Weihnachtsdeko, einen Christbaum, viel Keksteig und vorallem Weihnachtsgeschenke. Aber wie ist das eigentlich? Sind die Weihnachtsgeschenke aus dem Kindesunterhalt zu bezahlen? Und kann ich als Unterhaltszahler die besorgten Weihnachtsgeschenke von dem monatlichen Unterhalt abziehen?

Der zu leistende Geldunterhalt ist natürlich – verbunden mit den gerade enorm ansteigenden Lebenserhaltungskosten und auch der Vorweihnachtszeit, in der besonders viele zusätzliche Ausgaben anfallen – eine entsprechend finanzielle Belastung. Weihnachtsgeschenke und idR auch die damit verbundenen weiteren Ausgaben sind aber grundsätzlich freiwillige Zuwendungen und können daher nicht den Unterhalt reduzieren.

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Wie sage ich es meinem Kind?

Ein häufiger Streitpunkt zwischen Elternteilen die unmittelbar vor einer Scheidung stehen ist es, sich zu einigen, wie man mit den gemeinsamen Kindern spricht. Wann ist der richtige Zeitpunkt? Was sagt man dem Kind? Erklärt man wie es zu der Entscheidung gekommen ist?

Partnerschaftsverträge

Bei Paaren, die nicht verheiratet sind, gilt es, Besonderes zu beachten. Bei einer Trennung steht nämlich, anders als im Fall der Scheidung von verheirateten Paaren, keinesfalls ein Anspruch auf Unterhalt zu und auch die Vermögensaufteilung erfolgt gänzlich anders.

Scheidung: Wer zahlt den Privatdetektiv?

In der Praxis erleben wir, dass unsere Mandant:innen meist bereits das richtige „Bauchgefühl“ haben. Gewissheit liefern dann die Ergebnisse des Privatdetektives, der bei Scheidungen leider häufig beauftragt wird.

Familienbonus Plus in der Doppelresidenz

Mangels abweichender Vereinbarung steht der Familienbonus Plus bei getrennt lebenden Eltern beiden zur Hälfte zu. Im Scheidungsvergleich kann dazu aber auch abweichendes geregelt werden.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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