Neben den ohnedies – und gerade aktuell – anfallenden „normalen“ Ausgaben wie Miete oder Kreditrate, Betriebskosten, Lebensmittel, Versicherung, etc benötigt man in diesem Monat auch einen Adventkranz, Weihnachtsdeko, einen Christbaum, viel Keksteig und vorallem Weihnachtsgeschenke. Aber wie ist das eigentlich? Sind die Weihnachtsgeschenke aus dem Kindesunterhalt zu bezahlen? Und kann ich als Unterhaltszahler die besorgten Weihnachtsgeschenke von dem monatlichen Unterhalt abziehen?
Der zu leistende Geldunterhalt ist natürlich – verbunden mit den gerade enorm ansteigenden Lebenserhaltungskosten und auch der Vorweihnachtszeit, in der besonders viele zusätzliche Ausgaben anfallen – eine entsprechend finanzielle Belastung. Weihnachtsgeschenke und idR auch die damit verbundenen weiteren Ausgaben sind aber grundsätzlich freiwillige Zuwendungen und können daher nicht den Unterhalt reduzieren.
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