Wer zahlt die Ferienbetreuung?

Sommerzeit ist Ferienzeit und Ferienzeit bedeutet für Eltern auch viel Betreuungszeit, während der Schulferien oder Kindergartenschließzeiten.

Sonderausgaben, wie Sprachkurse oder Feriencamps sorgen häufig für Diskussionen zwischen den getrennten Eltern. Welche Extrakosten der Unterhaltspflichtige zusätzlich tragen muss, wird oft erst vor Gericht geklärt und die Judikatur dazu ist sehr vielfältig.

Sind die zusätzlich entstehenden Kosten als echter Sonderbedarf zu qualifizieren, so muss der Unterhaltspflichtige diese zahlen. Diese müssen aber nur bezahlt werden, wenn das Kind einen besonderen Bedarf an den erhöhten Kosten hat, dafür braucht es auch eine Rechtfertigung. Dabei handelt es sich vorallem um medizinische Kosten, die nicht von der Krankenkasse getragen werden, weiters beispielsweise auch um besondere Ausbildungskosten. In den Lehrbüchern findet sich dazu häufig der Musikunterricht für ein talentiertes Kind.

Wenn der Sonderbedarf über die normale Betreuung desjenigen Elternteils hinausgeht, in dessen Haushalt das Kind (überwiegend) betreut wird, so können auch die Kosten für ein Sommercamp beiden Elternteilen zugeschrieben werden.

Um künftigen Diskussionen vorzubeugen ist es sinnvoll bereits im Zuge einer Scheidung bzw Trennung dazu eine Vereinbarung zu treffen.

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Einvernehmliche Scheidung

In Österreich besteht die Möglichkeit sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Dafür ist notwendig, dass dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten vorgelegt wird, aus der sich eine Einigung zu bestimmten Punkten ergibt.

Sind Stiftungen bei Scheidungen zulässig?

In der Welt der Scheidungen sind vermögensrechtliche Fragen oft Brennpunkt der Diskussionen. Einige Ehepartner versuchen, ihr Vermögen durch die Einbringung in Privatstiftungen zu schützen.

🏠 Trautes Heim, Kredit allein?

Für viele ist der Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses ein großer Traum und die größte private Investition. Dank niedriger Zinsen und der Möglichkeit, Kredite über lange Laufzeiten abzuschließen, konnten in den vergangenen Jahren auch solche Paare Immobilieneigentum erwerben, für die dies zuvor unerschwinglich schien.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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