Wer zahlt die Ferienbetreuung?

Sommerzeit ist Ferienzeit und Ferienzeit bedeutet für Eltern auch viel Betreuungszeit, während der Schulferien oder Kindergartenschließzeiten.

Sonderausgaben, wie Sprachkurse oder Feriencamps sorgen häufig für Diskussionen zwischen den getrennten Eltern. Welche Extrakosten der Unterhaltspflichtige zusätzlich tragen muss, wird oft erst vor Gericht geklärt und die Judikatur dazu ist sehr vielfältig.

Sind die zusätzlich entstehenden Kosten als echter Sonderbedarf zu qualifizieren, so muss der Unterhaltspflichtige diese zahlen. Diese müssen aber nur bezahlt werden, wenn das Kind einen besonderen Bedarf an den erhöhten Kosten hat, dafür braucht es auch eine Rechtfertigung. Dabei handelt es sich vorallem um medizinische Kosten, die nicht von der Krankenkasse getragen werden, weiters beispielsweise auch um besondere Ausbildungskosten. In den Lehrbüchern findet sich dazu häufig der Musikunterricht für ein talentiertes Kind.

Wenn der Sonderbedarf über die normale Betreuung desjenigen Elternteils hinausgeht, in dessen Haushalt das Kind (überwiegend) betreut wird, so können auch die Kosten für ein Sommercamp beiden Elternteilen zugeschrieben werden.

Um künftigen Diskussionen vorzubeugen ist es sinnvoll bereits im Zuge einer Scheidung bzw Trennung dazu eine Vereinbarung zu treffen.

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Ehegatten-Schenkungen und Scheidung

Es gibt viele Gründe, warum Ehegatten sich gegenseitig Geschenke machen. Es kann ein Zeichen der Liebe und Wertschätzung sein oder auch eine Möglichkeit, Vermögen zwischen Ehepartnern zu verschieben. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass solche Schenkungen im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden müssen.

Steuerfalle Scheidung: Vorzeitiger Auszug aus gemeinsamer Immobilie kann teuer werden!

Scheidungen sind emotional und insbesondere bei Fragen zum gemeinsamen Wohnraum herausfordernd. Zwischen den Ehegatten müssen diverse Punkte geklärt werden, um eine rechtlich gültige Trennung zu erzielen. Oft kommt es zu Konflikten, weshalb wird ein weiteres Zusammenwohnen zwischen Trennung und Scheidung nur schwer möglich ist. Viele Ehegatten ziehen daher rasch aus der Ehewohnung aus, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Gefangen in der Ehewohnung?

Wenn Paare sich entscheiden, getrennte Wege zu gehen, dann hat das auch Auswirkungen auf die Wohnsituation der Betroffenen. Wer möchte schon mit einem Ehepartner, mit dem er in Scheidung lebt, unter einem Dach bleiben? Aus der Ehewohnung auszuziehen ist in aufrechter Ehe aber nicht ohne Weiteres möglich. Denn das Verlassen der Ehewohnung oder das grundlose Ausweisen des Partners aus der gemeinsamen Wohnung kann eine Eheverfehlung darstellen und unterhaltsrechtlich bedeutsam sein.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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