Vorsorge im gesellschaftsrechtlichen Bereich für den Fall der Scheidung

Wenn die Ehe zu Ende geht befinden sich die Ehegatten in der Regel in einem emotionalen Ausnahmezustand. Das Treffen von rationalen Entscheidungen kann dann schwierig sein. Eine große Herausforderung stellt es in der Praxis dar, wenn auch ein Unternehmen in die Scheidung „miteinzubeziehen“ ist.

Grundsätzlich sind natürlich Unternehmen und Unternehmensanteile von der Aufteilung bei Scheidung ausgenommen. Wenn aber beide Ehegatten in einem Unternehmen als Gesellschafter beteiligt sind oder im Unternehmen mitarbeiten, dann ist es durchaus sinnvoll im Zusammenhang mit der Scheidung auch die Verhältnisse im Unternehmen abschließend zu klären und rechtlich verbindlich zu regeln. Damit sind unter Umständen hohe wirtschaftliche Werte verbunden. Eine derartige Verflechtung kann bei Scheidung für einen Ehegatten sogar bedeuten, dass er seine Erwerbstätigkeit in der bestehenden Form nicht mehr ausüben kann. Für all diese Fälle gilt es Vorsorge im unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Bereich zu treffen, damit bereits präventiv hier allfällige Weichen gestellt werden. Um zu verhindern, dass die Scheidung auf den unternehmerischen, wirtschaftlichen Bereich nachteilige Folgen hat, können beispielsweise ganz spezifische Vereinbarungen über Aufgriffsrechte oder Gewinnausschüttungsregelungen getroffen werden.

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Gemeinsame Obsorge: Welcher Elternteil trifft die Schulwahl der Kinder?

Das Schuljahr hat gerade erst wieder begonnen und schon stehen viele Schüler und Eltern vor der Schulanmeldung nach der Volksschule.

Für manche getrennte Elternteile steht nahezu von Geburt des Kindes an fest, welche Schule das Kind künftig einmal besuchen wird. Andere hingegen können sich bis zum letzten Moment nicht einigen. Wir werden daher jedes Jahr mit der Frage konfrontiert, was eigentlich gilt, wenn sich die Eltern nicht auf eine Schule einigen können.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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