Vorsorge im gesellschaftsrechtlichen Bereich für den Fall der Scheidung

Wenn die Ehe zu Ende geht befinden sich die Ehegatten in der Regel in einem emotionalen Ausnahmezustand. Das Treffen von rationalen Entscheidungen kann dann schwierig sein. Eine große Herausforderung stellt es in der Praxis dar, wenn auch ein Unternehmen in die Scheidung „miteinzubeziehen“ ist.