Trennung: Wer übernimmt den gemeinsamen Kredit?

Viele Ehepaare nehmen einen gemeinsamen Kredit auf, um sich den Traum vom gemeinsamen Eigenheim zu erfüllen. Was nach der Scheidung mit den Schulden passiert und wie es mit der Haftung für diese Kredite aussieht, ist vielen nicht klar.

Damit Schulden überhaupt der Aufteilung bei der Scheidung unterliegen braucht es einen Zusammenhang zwischen den Schulden und dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den Ersparnissen. Ebenfalls von der Aufteilung erfasst sind andere Schulden, die mit dem ehelichen Lebensaufwand zusammenhängen. Das Gericht kann im Innenverhältnis bestimmen, wer die Schulden zu tragen hat. Nehmen beispielsweise Ehegatten einen gemeinsamen Kredit auf, um ein Haus zu bauen oder die gemeinsame Wohnung zu sanieren, so haften sie auch nach Scheidung grundsätzlich beide dem Kreditgeber gegenüber.  

Das Gericht kann in das Außenverhältnis eingreifen und bestimmen wer sogenannter Hauptschuldner wird und die andere Person sodann zum Ausfallbürgen erklären. Das bedeutet, dass die Bank in erster Linie vom Hauptschuldner die Schulden einfordert. Erst wenn dieser nicht zahlt und auch eine Exekution gegen ihn erfolglos war, dann erst kann die Bank die Schulden vom Ausfallbürgen fordern. Doch selbst in diesem Fall kann sich der Ausfallbürge wieder an den Hauptschuldner wenden und von ihm die bezahlte Schuld zurückverlangen.   

#phillaw

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SHEINVEST

Vergangenen Mittwoch leiteten unsere Partnerinnen Valentina Philadelphy-Steiner und Caroline Weerkamp einen Workshop bei dem #ERSTE SPARKASSE Event #sheinvests und teilten Praxisbeispiele aus ihrem Beratungsalltag rund um das Thema Vermögen in der Partnerschaft.

Promoting the Best Award

Wir sind total stolz berichten zu können, dass Angelina und Federica für den Promoting the Best Award Beste Konzipientin 2023 nominiert wurden.

Angelina ist seit Gründung unserer Kanzlei ein Mitglied unseres Teams und Federica dürfen wir auch schon seit einem Jahr zu unserem Circle of Trust zählen. Nicht umsonst wurden sie gemeinsam und als Team nominiert.

ARS Familientagung

Unsere Partnerin, Frau Mag. Valentina Philadelphy-Steiner durfte am Dienstag im Rahmen der @ARS Familientagung zum Thema die Immobilie in der Scheidung vortragen.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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