Grundsätzlich sind natürlich Unternehmen und Unternehmensanteile von der Aufteilung bei Scheidung ausgenommen. Wenn aber beide Ehegatten in einem Unternehmen als Gesellschafter beteiligt sind oder im Unternehmen mitarbeiten, dann ist es durchaus sinnvoll im Zusammenhang mit der Scheidung auch die Verhältnisse im Unternehmen abschließend zu klären und rechtlich verbindlich zu regeln. Damit sind unter Umständen hohe wirtschaftliche Werte verbunden. Eine derartige Verflechtung kann bei Scheidung für einen Ehegatten sogar bedeuten, dass er seine Erwerbstätigkeit in der bestehenden Form nicht mehr ausüben kann. Für all diese Fälle gilt es Vorsorge im unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Bereich zu treffen, damit bereits präventiv hier allfällige Weichen gestellt werden. Um zu verhindern, dass die Scheidung auf den unternehmerischen, wirtschaftlichen Bereich nachteilige Folgen hat, können beispielsweise ganz spezifische Vereinbarungen über Aufgriffsrechte oder Gewinnausschüttungsregelungen getroffen werden.

🎄 𝗦𝘁𝗶𝗹𝗹𝗲 𝗡𝗮𝗰𝗵𝘁, 𝗳𝗿𝗶𝗲𝗱𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗡𝗮𝗰𝗵𝘁? 𝗪𝗲𝗶𝗵𝗻𝗮𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗦𝗰𝗵𝗲𝗶𝗱𝘂𝗻𝗴.
Weihnachten gilt als Fest der Familie, des Friedens und der leuchtenden Kinderaugen. Doch für getrennte Eltern ist es oft eine Zeit der Herausforderungen: Konflikte um Zeitpläne, Geschenke oder den Ort des Festes sind keine Seltenheit.


