Um Kinder verhandelt man nicht

Leider passiert es immer wieder, dass Kinder und die Besuchszeiten in den Vertragsverhandlungen für eine einvernehmliche Scheidung als Verhandlungsmasse angesehen werden. Offen angesprochen wird das nicht, dennoch ist es meist sehr leicht durchschaubar.

Die Frau findet plötzlich Gründe, warum die Kinder belastet wären, wenn sie so viel Zeit beim Papa verbringen. Zufällig hat die Ehefrau gerade ein Angebot für die Vermögensaufteilung erhalten, das nicht ihren Vorstellungen entspricht. Der Vater der bisher kaum Zeit mit dem Kind verbracht hat ist nun ständig präsent und will den Sohn nahezu täglich nach der Schule bei sich haben und mit ihm Lernen oder Zeit verbringen. Gleichzeitig reduziert er den Kindesunterhalt auf Null, da er ja zumindest gleichteilig betreut. 

Es ist eine große Herausforderung in einer emotionalen Trennungssituation einen kühlen Kopf zu bewahren. Und es ist besonders schwierig – bildlich gesprochen – einen Schalter umzulegen, wenn es um Kinderthemen geht, denn da sollte man vernünftig agieren und miteinander kommunizieren. Die Herausforderung ist groß, keine Frage. Dennoch sollte sich jeder darum bemühen, eben nicht das beschriebene Verhalten zu setzen. Über Kinder verhandelt man nicht, sondern entscheidet gemeinsam als Elternpaar, was für die gemeinsamen Kinder am Besten ist. 

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Gemeinsame Obsorge: Welcher Elternteil trifft die Schulwahl der Kinder?

Das Schuljahr hat gerade erst wieder begonnen und schon stehen viele Schüler und Eltern vor der Schulanmeldung nach der Volksschule.

Für manche getrennte Elternteile steht nahezu von Geburt des Kindes an fest, welche Schule das Kind künftig einmal besuchen wird. Andere hingegen können sich bis zum letzten Moment nicht einigen. Wir werden daher jedes Jahr mit der Frage konfrontiert, was eigentlich gilt, wenn sich die Eltern nicht auf eine Schule einigen können.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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