Um Kinder verhandelt man nicht

Leider passiert es immer wieder, dass Kinder und die Besuchszeiten in den Vertragsverhandlungen für eine einvernehmliche Scheidung als Verhandlungsmasse angesehen werden. Offen angesprochen wird das nicht, dennoch ist es meist sehr leicht durchschaubar.

Die Frau findet plötzlich Gründe, warum die Kinder belastet wären, wenn sie so viel Zeit beim Papa verbringen. Zufällig hat die Ehefrau gerade ein Angebot für die Vermögensaufteilung erhalten, das nicht ihren Vorstellungen entspricht. Der Vater der bisher kaum Zeit mit dem Kind verbracht hat ist nun ständig präsent und will den Sohn nahezu täglich nach der Schule bei sich haben und mit ihm Lernen oder Zeit verbringen. Gleichzeitig reduziert er den Kindesunterhalt auf Null, da er ja zumindest gleichteilig betreut. 

Es ist eine große Herausforderung in einer emotionalen Trennungssituation einen kühlen Kopf zu bewahren. Und es ist besonders schwierig – bildlich gesprochen – einen Schalter umzulegen, wenn es um Kinderthemen geht, denn da sollte man vernünftig agieren und miteinander kommunizieren. Die Herausforderung ist groß, keine Frage. Dennoch sollte sich jeder darum bemühen, eben nicht das beschriebene Verhalten zu setzen. Über Kinder verhandelt man nicht, sondern entscheidet gemeinsam als Elternpaar, was für die gemeinsamen Kinder am Besten ist. 

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❗ Scheidung wegen Verschulden: Was Sie wissen müssen ❗

Wenn eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist, kann ein Partner die Ehe aus wichtigen Gründen durch eine Scheidungsklage beenden. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Partner eine Eheverfehlung begangen hat, die zur Zerrüttung der Ehe geführt hat.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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