Um Kinder verhandelt man nicht

Leider passiert es immer wieder, dass Kinder und die Besuchszeiten in den Vertragsverhandlungen für eine einvernehmliche Scheidung als Verhandlungsmasse angesehen werden. Offen angesprochen wird das nicht, dennoch ist es meist sehr leicht durchschaubar.

Die Frau findet plötzlich Gründe, warum die Kinder belastet wären, wenn sie so viel Zeit beim Papa verbringen. Zufällig hat die Ehefrau gerade ein Angebot für die Vermögensaufteilung erhalten, das nicht ihren Vorstellungen entspricht. Der Vater der bisher kaum Zeit mit dem Kind verbracht hat ist nun ständig präsent und will den Sohn nahezu täglich nach der Schule bei sich haben und mit ihm Lernen oder Zeit verbringen. Gleichzeitig reduziert er den Kindesunterhalt auf Null, da er ja zumindest gleichteilig betreut. 

Es ist eine große Herausforderung in einer emotionalen Trennungssituation einen kühlen Kopf zu bewahren. Und es ist besonders schwierig – bildlich gesprochen – einen Schalter umzulegen, wenn es um Kinderthemen geht, denn da sollte man vernünftig agieren und miteinander kommunizieren. Die Herausforderung ist groß, keine Frage. Dennoch sollte sich jeder darum bemühen, eben nicht das beschriebene Verhalten zu setzen. Über Kinder verhandelt man nicht, sondern entscheidet gemeinsam als Elternpaar, was für die gemeinsamen Kinder am Besten ist. 

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⁉️ Was ist das Aufteilungsverfahren?

▶️ In Österreich ist die Scheidung und die damit verbundenen Rechtsfolgen rechtlich in mehrere Verfahren aufgeteilt. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kann man Alles in Einem regeln. Wenn dies nicht möglich ist, dann müssen mehrere Gerichtsverfahren geführt werden.

Weniger Hochzeiten, mehr Scheidungen

In Österreich zeichnet sich ein deutlicher Trend ab: Die Zahl der Scheidungen nimmt zu, während die Eheschließungen abnehmen. Diese Entwicklung spiegelt die demografischen Veränderungen und die sich wandelnden sozialen Normen wider. Immer mehr Paare entscheiden sich für alternative Lebensgemeinschaften wie das Zusammenleben ohne Trauschein.

Einvernehmliche Scheidung

In Österreich besteht die Möglichkeit sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Dafür ist notwendig, dass dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten vorgelegt wird, aus der sich eine Einigung zu bestimmten Punkten ergibt.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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