O Tannenbaum, O Tannenbaum …

In diesen Tagen holen viele Menschen den Schmuck für den Christbaum aus dem Keller. Das ist die Zeit, in der uns die Anrufe vieler MandantInnen erreichen: „Ich habe jetzt erst bemerkt, dass sie das Baumkreuz mitgenommen hat!“,„Er hat sich das Silberbesteck ohne Abstimmung eingesteckt!“, „Ich finde das Weihnachtsservice nicht mehr – das hat sie sich sicher unter den Nagel gerissen“. Alle Jahre wieder: Weihnachten, das Fest der Konflikte

Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens bei Scheidungen umfasst auch den Hausrat. Das meiste Inventar fällt aber im Rahmen der Bemessung einer Ausgleichszahlung praktisch nicht ins Gewicht. In der Praxis wird über Gegenstände von emotionaler Bedeutung wie ein Weihnachtsservice mindestens ebenso hart gestritten wie um wirtschaftlich wertvolle Dinge. Damit es zu Weihnachten keine bösen Überraschungen gibt, kann die vorrausschauende Erstellung einer Inventarliste samt Aufteilungsvorschlag sinnvoll sein. Einvernehmliche Lösungen, die in einem 

begleiteten Trennungsprozess erarbeitet werden, sind nachhaltig und sparen Kraft und Geld. 

Heute auch erschienen in @Diepresse als Expertentipp. 

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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