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Kindesunterhalt

Eltern sind gegenüber ihren Kindern zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Es müssen beide Elternteile, egal ob miteinander verheiratet oder nicht, zum Kindesunterhalt beitragen. Zu unterscheiden ist zwischen Naturalunterhalt und Geldunterhalt.

Freiwilliges Pensionssplitting

In Österreich ist das freiwillige Pensionssplitting relativ unbekannt.

Der Elternteil, der sich nicht überwiegend der Kindererziehung widmet und erwerbstätig ist, kann bis zu 50 % der Pensionskontogutschrift auf das Pensionskonto des anderen Elternteils übertragen lassen.

Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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