Wir bemerken bei unseren Mandanten, dass das Alter der Geschiedenen durchwegs steigt. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Manche wollen abwarten, bis die Kinder älter sind, da sie der Annahme sind, den Kindern damit Leid zu ersparen. Andere Hintergründe sind finanzieller Natur. So wird häufig abgewartet, bis der Wohnungskredit bezahlt ist, damit die Schulden nicht aufgeteilt werden müssen. Immer häufiger kommt es auch zu Scheidungen nach dem Pensionsantritt, wobei hier ein besonderes Augenmerk auf die finanzielle Situation zu legen ist. Die Pension bringt mit sich, dass sich das Familieneinkommen radikal reduziert. Wird dieses dann auch noch auf zwei Haushalte aufgeteilt, wobei die Fixkosten sich gleichzeitig verdoppeln, kommt es zu ernstzunehmenden wirtschaftlichen Ängsten.
Je nach dem Alter, in welchem ein Ehepaar sich scheiden lässt, muss auf die Besonderheiten des jeweiligen Lebensabschnittes Rücksicht genommen werden.
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Was ist die Familiengerichtshilfe?
Vor einigen Jahren wurde die Familien- und Jugendgerichtshilfe eingerichtet. Unsere Mandant:innen sind in Pflegschaftsverfahren regelmäßig damit konfrontiert, da meist nach Einbringung eines Antrages der Akt vom Gericht an die Familien- und Jugendgerichtshilfe zur Durchführung eines Clearings oder der Einholung einer fachkundlichen Stellungnahme abgetreten wird.