Eheverfehlung durch unberechtigten Auszug?

Nach österreichischem Recht sind Ehegatten verpflichtet, gemeinsam zu wohnen. Ein unberechtigter Auszug aus der Ehewohnung kann eine Eheverfehlung darstellen und im Falle einer Scheidung Konsequenzen für Unterhalt und Obsorge nach sich ziehen.

Schutz durch Vereinbarung 

Auch umgekehrt ist es eine Eheverfehlung, wenn ein Ehegatte den anderen grundlos aus der gemeinsamen Wohnung ausweist. Um sich vor diesem Vorwurf im Falle einer Scheidung zu schützen, empfehlen wir, eine Vereinbarung abzuschließen. Dies ist besonders ratsam, wenn einer der Ehegatten aufgrund einer bevorstehenden Scheidung beabsichtigt, die Ehewohnung zu verlassen. 

Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass bisher ein Verzicht auf künftige Scheidungsgründe als unwirksam angesehen wurde. Allerdings vertritt der OGH mittlerweile die Auffassung, dass dies bei bereits absehbaren Eheverfehlungen anders gehandhabt werden kann. In der Praxis bedeutet dies insbesondere die Zustimmung zum Auszug und damit ein Verzicht auf die Geltendmachung eines diesbezüglichen Eheverfehlung als Scheidungsgrund. 

Unzumutbarkeit des Zusammenlebens 

Neben einer Vereinbarung zwischen den Ehegatten kann auch das Gericht bei einer besonderen Interessenlage, beispielsweise einer Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens aufgrund des Verhaltens des anderen Ehegatten, mittels Beschluss feststellen, dass die Aufhebung der Lebensgemeinschaft gerechtfertigt war. Durch diesen Beschluss (Antrag auf gesonderte Wohnungsnahme) kann der verlassene Ehegatte in einem Scheidungsverfahren den Auszug des anderen Ehegatten nicht mehr als Eheverfehlung und somit auch nicht als Scheidungsgrund geltend machen. 

Auszug im Einvernehmen 

Um sich im Falle einer räumlichen Trennung abzusichern, ist es jedenfalls ratsam, den Auszug schriftlich zu dokumentieren. Dies kann entweder durch eine Einvernehmenserklärung beider Ehegatten oder durch eine Erläuterung der Gründe für einen einseitigen Auszug erfolgen. Damit ist man im Fall der Fälle gerüstet und kann vor Gericht die Angemessenheit des Auszugs darlegen. 

#phillaw #familienanwältin #scheidungsanwältin #auszugausderehewohnung 

news

Ehegatten-Schenkungen und Scheidung

Es gibt viele Gründe, warum Ehegatten sich gegenseitig Geschenke machen. Es kann ein Zeichen der Liebe und Wertschätzung sein oder auch eine Möglichkeit, Vermögen zwischen Ehepartnern zu verschieben. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass solche Schenkungen im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden müssen.

Steuerfalle Scheidung: Vorzeitiger Auszug aus gemeinsamer Immobilie kann teuer werden!

Scheidungen sind emotional und insbesondere bei Fragen zum gemeinsamen Wohnraum herausfordernd. Zwischen den Ehegatten müssen diverse Punkte geklärt werden, um eine rechtlich gültige Trennung zu erzielen. Oft kommt es zu Konflikten, weshalb wird ein weiteres Zusammenwohnen zwischen Trennung und Scheidung nur schwer möglich ist. Viele Ehegatten ziehen daher rasch aus der Ehewohnung aus, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Gefangen in der Ehewohnung?

Wenn Paare sich entscheiden, getrennte Wege zu gehen, dann hat das auch Auswirkungen auf die Wohnsituation der Betroffenen. Wer möchte schon mit einem Ehepartner, mit dem er in Scheidung lebt, unter einem Dach bleiben? Aus der Ehewohnung auszuziehen ist in aufrechter Ehe aber nicht ohne Weiteres möglich. Denn das Verlassen der Ehewohnung oder das grundlose Ausweisen des Partners aus der gemeinsamen Wohnung kann eine Eheverfehlung darstellen und unterhaltsrechtlich bedeutsam sein.

Kontaktieren Sie uns

Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

Fachbereiche