Partnerschaftsverträge

Bei Paaren, die nicht verheiratet sind, gilt es, Besonderes zu beachten. Bei einer Trennung steht nämlich, anders als im Fall der Scheidung von verheirateten Paaren, keinesfalls ein Anspruch auf Unterhalt zu und auch die Vermögensaufteilung erfolgt gänzlich anders.

In der Praxis ergeben sich hier oft komplexe Verhandlungen. Aus rechtlicher Sicht wird auf die Regelungen über die Auflösung der sogenannten Gesellschaft bürgerlichen Rechts zurückgegriffen. Gerade bei gemeinsamen Anschaffungen wie etwa einem Wohnungskauf oder einem gemeinsamen Hausbau ist der Abschluss eines entsprechenden Partnerschaftsvertrages zu empfehlen, um sämtliche Punkte für den Fall einer Trennung zu regeln.  

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❗ Scheidung wegen Verschulden: Was Sie wissen müssen ❗

Wenn eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist, kann ein Partner die Ehe aus wichtigen Gründen durch eine Scheidungsklage beenden. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Partner eine Eheverfehlung begangen hat, die zur Zerrüttung der Ehe geführt hat.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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