Wie sage ich es meinem Kind?

Ein häufiger Streitpunkt zwischen Elternteilen die unmittelbar vor einer Scheidung stehen ist es, sich zu einigen, wie man mit den gemeinsamen Kindern spricht. Wann ist der richtige Zeitpunkt? Was sagt man dem Kind? Erklärt man wie es zu der Entscheidung gekommen ist?

Einige Eltern wollen so rasch wie möglich mit den Kindern sprechen. Meist ist dies der Fall bei bereits etwas älteren Kindern, die schon Fragen stellen und selbst merken, dass irgendetwas nicht mehr stimmt. Die Eltern haben die Befürchtung, dass die Kinder das Vertrauen verlieren, wenn sie belogen werden („es ist alles gut mein Schatz“). Andere Eltern sind davon überzeugt, dass es besser ist, erst zu einem späteren Zeitpunkt mit den Kindern zu sprechen, jedenfalls erst dann, wenn sich die Eltern über die künftige Betreuung, den Hauptaufenthalt und die Kontaktregelung geeinigt haben, sodass man den Kindern auf die Fragen, wie es künftig weitergehen soll, antworten kann.  

In der Praxis haben wir gute Erfahrungen mit Rainbows oder die Möwe gemacht und verweisen unsere Mandanten an derartige Unterstützungsorganisationen, die auf den Umgang mit Kindern bei Trennung und Scheidung spezialisiert sind und mit kinderpsychologischer Expertise den Eltern und Kindern unterstützend zur Verfügung stehen.  

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Gemeinsame Obsorge: Welcher Elternteil trifft die Schulwahl der Kinder?

Das Schuljahr hat gerade erst wieder begonnen und schon stehen viele Schüler und Eltern vor der Schulanmeldung nach der Volksschule.

Für manche getrennte Elternteile steht nahezu von Geburt des Kindes an fest, welche Schule das Kind künftig einmal besuchen wird. Andere hingegen können sich bis zum letzten Moment nicht einigen. Wir werden daher jedes Jahr mit der Frage konfrontiert, was eigentlich gilt, wenn sich die Eltern nicht auf eine Schule einigen können.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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