Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass ein Ehegatte beim Anderen arbeitet bzw in dessen Unternehmen angestellt ist.
Dies kann erfolgen durch Dienstvertrag, Werkvertrag, freien Dienstvertrag oder familienähnliche Mitarbeit.
Ein Dienstverhältnis kann aus mehreren Gründen ein Vorteil sein, wie beispielsweise:
1. Anspruch auf Entgelt
2. voller Sozialversicherungsschutz
3. Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld
4. eigener Pensionsanspruch
Die Ehefrau wird im Unternehmen des Ehemannes angestellt, damit sie Pensionsjahre sammelt und krankenversichert ist. Unterhaltsansprüche werden durch Dienstverhältnisse abgedeckt, da die Ausgaben damit zumindest als Betriebsausgabe angesetzt werden können. Derartige Konstruktionen finden sich leider in der Praxis nicht selten. Den Beteiligten ist in der Regel gar nicht bewusst, welche rechtlichen Schwierigkeiten dadurch verursacht werden. Gerade, wenn im Zuge einer Trennung / Scheidung keine gute Kommunikationsbasis mehr besteht, ergeben sich dann unangenehme Situationen für die Beteiligten. Auch Anzeigen beim Finanzamt sind in diesem Zusammenhang leider nicht selten.
Besondere Vorsicht ist jedenfalls bei sog. Scheindienstverhältnissen geboten, die leider in der Praxis häufig zwischen Ehegatten aber auch geschiedenen Ehegatten zu finden sind.
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