Wichtige Fristen bei Scheidungen

Das österreichische Scheidungsrecht kennt zahlreiche Fristen, die es bei allen Scheidungsarten zu beachten gilt. Von Relevanz ist der Zeitpunkt der Ehezerrüttung, das heißt, wenn die geistige, seelische und körperliche Gemeinschaft objektiv beendet und dies zumindest einem der Ehegatten subjektiv bewusst ist.

Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen die Ehegatten vor Gericht erklären, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr ununterbrochen aufgehoben ist, und die unheilbare Zerrüttung auch zugestehen. Ob tatsächlich die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft bereits sechs Monate gedauert hat und eine unheilbare Zerrüttung vorliegt, wird in der Praxis unterschiedlich intensiv erörtert.

Die Klage auf Scheidung aus Verschulden eines Ehegatten muss binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Scheidungsgrundes, der kausal für die unheilbare Ehezerrüttung ist, vom Ehegatten eingebracht werden. Die Sechsmonatsfrist wird durch Auflösung der häuslichen Gemeinschaft oder Absolvierung einer Mediation gehemmt. Im Falle fortgesetzter Eheverfehlungen beginnt die Halbjahresfrist hingegen erst mit der letzten Verfehlung zu laufen.

Wenn seit dem Eintritt des Scheidungsgrundes 10 Jahre verstrichen sind, ist die Scheidung wegen Verschuldens nicht mehr zulässig ist. Allerdings kann ein Ehegatte auch verfristete Eheverfehlungen des anderen zur Unterstützung einer auf andere, nicht verfristete Verfehlungen gegründeten Scheidungsklage heranziehen.  

Verschuldensunabhängig kann jeder Ehegatte auf Scheidung klagen, wenn die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten seit mindestens drei Jahren andauernd aufgehoben und die Ehe unheilbar zerrüttet ist. Unter „häuslicher Gemeinschaft“ versteht die Rechtsprechung die Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft der Ehegatten, wobei von der Aufhebung erst gesprochen wird, wenn alle drei Voraussetzungen weggefallen sind.

Die gesetzlichen Fristen sollen einerseits vor überstürzten Scheidungen bewahren und andererseits vermeiden, dass Ehegatten „Eheverfehlungen auch nicht auf Vorrat halten können, um sie später zu einem günstigen Zeitpunkt geltend zu machen“, wie auch der OGH judiziert.

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⁉️ Was ist das Aufteilungsverfahren?

▶️ In Österreich ist die Scheidung und die damit verbundenen Rechtsfolgen rechtlich in mehrere Verfahren aufgeteilt. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kann man Alles in Einem regeln. Wenn dies nicht möglich ist, dann müssen mehrere Gerichtsverfahren geführt werden.

Weniger Hochzeiten, mehr Scheidungen

In Österreich zeichnet sich ein deutlicher Trend ab: Die Zahl der Scheidungen nimmt zu, während die Eheschließungen abnehmen. Diese Entwicklung spiegelt die demografischen Veränderungen und die sich wandelnden sozialen Normen wider. Immer mehr Paare entscheiden sich für alternative Lebensgemeinschaften wie das Zusammenleben ohne Trauschein.

Einvernehmliche Scheidung

In Österreich besteht die Möglichkeit sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Dafür ist notwendig, dass dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten vorgelegt wird, aus der sich eine Einigung zu bestimmten Punkten ergibt.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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