Kling Glöckchen klingelingeling …

Gerade in der Vorweihnachtszeit klingen die Kassen in den Geschäften. Der Dezember ist ein besonders teurer Monat.

Neben den ohnedies – und gerade aktuell – anfallenden „normalen“ Ausgaben wie Miete oder Kreditrate, Betriebskosten, Lebensmittel, Versicherung, etc benötigt man in diesem Monat auch einen Adventkranz, Weihnachtsdeko, einen Christbaum, viel Keksteig und vorallem Weihnachtsgeschenke. Aber wie ist das eigentlich? Sind die Weihnachtsgeschenke aus dem Kindesunterhalt zu bezahlen? Und kann ich als Unterhaltszahler die besorgten Weihnachtsgeschenke von dem monatlichen Unterhalt abziehen?

Der zu leistende Geldunterhalt ist natürlich – verbunden mit den gerade enorm ansteigenden Lebenserhaltungskosten und auch der Vorweihnachtszeit, in der besonders viele zusätzliche Ausgaben anfallen – eine entsprechend finanzielle Belastung. Weihnachtsgeschenke und idR auch die damit verbundenen weiteren Ausgaben sind aber grundsätzlich freiwillige Zuwendungen und können daher nicht den Unterhalt reduzieren.

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💡 Wie sichere ich die finanzielle Zukunft meiner Familie?

Im Rahmen des diesjährigen @Erste Sparkassen Events „she invests“ beleuchtete unsere Familienrechtsexpertin und Rechtsanwältin @Caroline Weerkamp in ihrer Keynote das Thema „Finanzielle und rechtliche Verantwortung in der Familie: Was Eltern wissen sollten“ und gab gleich im Anschluss im Online-Workshop weitere Einblicke und praktische Tipps zum Thema.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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