Dieser dient dazu zu, Kinder über den Ablauf des bevorstehenden Verfahrens zu informieren und aufzuklären, ihnen beizustehen und eine Stimme zu geben. Damit soll den Kindern geholfen werden, ihre Interessen und Wünsche vor Gericht zu äußern, ohne dies über einen Elternteil machen zu müssen und damit zwangsläufig in den Streit gezogen zu werden. Auf Wunsch des Kindes kann der Kinderbeistand auch zu gerichtlichen Terminen mitkommen und im Rahmen der mündlichen Verhandlungen Beistand leisten.
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