Keine Rückzahlung von Kindergeld bei Behördenfehler

Der Verfassungsgerichtshof beschäftigte sich kürzlich mit der Frage, ob ein Rückforderungsanspruch der ÖGK bei Behördenfehlern im Zusammenhang mit irrtümlich ausgezahltem Kindergeld verfassungswidrig ist.

Es ging um drei (voneinander unabhängige) Fälle von Frauen, die Kinderbetreuungsgeld beantragt hatten. Die Anträge waren jeweils mit wahrheitsgemäßen Angaben eingereicht worden. Die prüfende Behörde übersah jedoch, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, und zahlte den Frauen irrtümlich jeweils zwischen EUR 6.000 und EUR 18.000 aus. Die Behörde bemerkte den Fehler erst nach Auszahlung der Gelder und machte Rückforderungsansprüche geltend. Die Frauen setzten sich zur Wehr gegen die unerwartete Rückforderung. Über die Gerichte gelangte die Angelegenheit schließlich zum Verfassungsgerichtshof. 

Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass die Rückzahlung von Leistungen nur dann gerechtfertigt ist, wenn das Kindergeld Eltern aufgrund deren falscher Angaben zugesprochen wurde. Im vorliegenden Fall war den Frauen kein Fehlverhalten vorwerfbar. Nach den Entscheidungsgründen des Höchstgerichtes ist „keine sachliche Rechtfertigung erkennbar, weshalb (…) das Risiko einer unrichtigen Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen und folglich einer irrtümlich ausbezahlten Leistung vom Leistungsempfänger zu tragen sein soll“. Die Frauen mussten das Geld nicht zurückzahlen. 

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Ehegatten-Schenkungen und Scheidung

Es gibt viele Gründe, warum Ehegatten sich gegenseitig Geschenke machen. Es kann ein Zeichen der Liebe und Wertschätzung sein oder auch eine Möglichkeit, Vermögen zwischen Ehepartnern zu verschieben. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass solche Schenkungen im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden müssen.

Steuerfalle Scheidung: Vorzeitiger Auszug aus gemeinsamer Immobilie kann teuer werden!

Scheidungen sind emotional und insbesondere bei Fragen zum gemeinsamen Wohnraum herausfordernd. Zwischen den Ehegatten müssen diverse Punkte geklärt werden, um eine rechtlich gültige Trennung zu erzielen. Oft kommt es zu Konflikten, weshalb wird ein weiteres Zusammenwohnen zwischen Trennung und Scheidung nur schwer möglich ist. Viele Ehegatten ziehen daher rasch aus der Ehewohnung aus, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Gefangen in der Ehewohnung?

Wenn Paare sich entscheiden, getrennte Wege zu gehen, dann hat das auch Auswirkungen auf die Wohnsituation der Betroffenen. Wer möchte schon mit einem Ehepartner, mit dem er in Scheidung lebt, unter einem Dach bleiben? Aus der Ehewohnung auszuziehen ist in aufrechter Ehe aber nicht ohne Weiteres möglich. Denn das Verlassen der Ehewohnung oder das grundlose Ausweisen des Partners aus der gemeinsamen Wohnung kann eine Eheverfehlung darstellen und unterhaltsrechtlich bedeutsam sein.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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