Keine Rückzahlung von Kindergeld bei Behördenfehler

Der Verfassungsgerichtshof beschäftigte sich kürzlich mit der Frage, ob ein Rückforderungsanspruch der ÖGK bei Behördenfehlern im Zusammenhang mit irrtümlich ausgezahltem Kindergeld verfassungswidrig ist.

Es ging um drei (voneinander unabhängige) Fälle von Frauen, die Kinderbetreuungsgeld beantragt hatten. Die Anträge waren jeweils mit wahrheitsgemäßen Angaben eingereicht worden. Die prüfende Behörde übersah jedoch, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, und zahlte den Frauen irrtümlich jeweils zwischen EUR 6.000 und EUR 18.000 aus. Die Behörde bemerkte den Fehler erst nach Auszahlung der Gelder und machte Rückforderungsansprüche geltend. Die Frauen setzten sich zur Wehr gegen die unerwartete Rückforderung. Über die Gerichte gelangte die Angelegenheit schließlich zum Verfassungsgerichtshof. 

Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass die Rückzahlung von Leistungen nur dann gerechtfertigt ist, wenn das Kindergeld Eltern aufgrund deren falscher Angaben zugesprochen wurde. Im vorliegenden Fall war den Frauen kein Fehlverhalten vorwerfbar. Nach den Entscheidungsgründen des Höchstgerichtes ist „keine sachliche Rechtfertigung erkennbar, weshalb (…) das Risiko einer unrichtigen Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen und folglich einer irrtümlich ausbezahlten Leistung vom Leistungsempfänger zu tragen sein soll“. Die Frauen mussten das Geld nicht zurückzahlen. 

#phillaw #familienrecht #familienanwaeltin #rückforderungvonkindergeld 

news

SHEINVEST

Vergangenen Mittwoch leiteten unsere Partnerinnen Valentina Philadelphy-Steiner und Caroline Weerkamp einen Workshop bei dem #ERSTE SPARKASSE Event #sheinvests und teilten Praxisbeispiele aus ihrem Beratungsalltag rund um das Thema Vermögen in der Partnerschaft.

Promoting the Best Award

Wir sind total stolz berichten zu können, dass Angelina und Federica für den Promoting the Best Award Beste Konzipientin 2023 nominiert wurden.

Angelina ist seit Gründung unserer Kanzlei ein Mitglied unseres Teams und Federica dürfen wir auch schon seit einem Jahr zu unserem Circle of Trust zählen. Nicht umsonst wurden sie gemeinsam und als Team nominiert.

ARS Familientagung

Unsere Partnerin, Frau Mag. Valentina Philadelphy-Steiner durfte am Dienstag im Rahmen der @ARS Familientagung zum Thema die Immobilie in der Scheidung vortragen.

Kontaktieren Sie uns

Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

Fachbereiche