Good to know: Rechtsfragen zum Schulbeginn Teil 1

Wer übernimmt den Elternabend bei getrennten Eltern?

Diese Frage ist insbesondere dann von Interesse, wenn ein Elternteil allein mit der Obsorge für das gemeinsame Kind betraut ist. Besteht die gemeinsame Obsorge sind beide Eltern berechtigt am Elternabend teilzunehmen. Der nicht obsorgeberechtigte Elternteil hat ein Informations- und Äußerungsrecht. Er muss über wichtige Angelegenheiten, somit auch über wichtige Schulangelegenheiten, wie etwa den Schulerfolg, einen Schulwechsel oder (Schul-)Sprachferien im Ausland, informiert werden. Gesetzlich kommt dem nicht betreuenden Elternteil auch ein Vertretungsrecht zu, wenn der allein Obsorgeberechtigte verhindert ist. Die Teilnahme am Elternsprechtag wäre hierfür ein Beispiel. Die Schule darf auf dieses gesetzliche Vertretungsrecht vertrauen, wenn ein gegenteiliger Wille des Obsorgeberechtigten nicht bekannt ist. Es empfiehlt sich die Schule zu informieren, insbesondere auch über Änderungen bei der Obsorge, um Missverständnissen vorzubeugen.

#phillaw #Elternsprechtag #Obsorge #Elternabend

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💡 Wie sichere ich die finanzielle Zukunft meiner Familie?

Im Rahmen des diesjährigen @Erste Sparkassen Events „she invests“ beleuchtete unsere Familienrechtsexpertin und Rechtsanwältin @Caroline Weerkamp in ihrer Keynote das Thema „Finanzielle und rechtliche Verantwortung in der Familie: Was Eltern wissen sollten“ und gab gleich im Anschluss im Online-Workshop weitere Einblicke und praktische Tipps zum Thema.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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