Ehegatten-Schenkungen und Scheidung

Es gibt viele Gründe, warum Ehegatten sich gegenseitig Geschenke machen. Es kann ein Zeichen der Liebe und Wertschätzung sein oder auch eine Möglichkeit, Vermögen zwischen Ehepartnern zu verschieben. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass solche Schenkungen im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden müssen.

So fallen zwischen Ehegatten während aufrechter Ehe getätigte Schenkungen grundsätzlich in die sogenannte Aufteilungsmasse. Das bedeutet, dass sie im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden müssen oder an den schenkenden Ehegatten zurückübertragen werden müssen. Der beschenkte Ehegatte erhält jedoch in der Regel eine Ausgleichszahlung, die unabhängig vom eigentlichen Wert der geschenkten Sache ist. Die Höhe dieser Ausgleichszahlung richtet sich nach der Wertsteigerung zwischen Schenkung und Bewertungsstichtag während der ehelichen Gemeinschaft. Die Hälfte dieses Betrags steht dem beschenkten Ehegatten als Ausgleich für die Rückübertragung der geschenkten Sache an den schenkenden Ehegatten zu.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn die Wertsteigerung ausschließlich aus der Sache selbst resultiert, beispielsweise durch Änderungen der Marktverhältnisse und dadurch bedingte Preiserhöhungen wie bei steigenden Immobilienpreisen, hat der beschenkte Ehegatte keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für die Übertragung seines Anteils. In diesem Fall verliert der beschenkte Ehegatte seinen Anteil an der Liegenschaft und erhält im Gegenzug auch keine Zahlung für die Eigentumsrückübertragung.

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass eine derartige Ausgleichszahlung lediglich dann zusteht, wenn die Wertsteigerung auf Arbeitsleistungen oder Investitionen der Ehegatten zurückzuführen ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Ehegatten gemeinsam ein Familienhaus als Ehewohnung auf dem zuvor hälftig-geschenkten Grund errichtet haben. In diesem Fall steht dem beschenkten Ehegatten eine Ausgleichszahlung zu, um ihn für seine Arbeitsleistungen und Investitionen angemessen zu entlohnen.

In der Praxis sind Wertsteigerungen von Liegenschaftsvermögen und Ausgleichszahlungen häufig große Streitpunkte bei Scheidungen. Zudem fallen nicht unwesentliche Kosten an, da Gutachten von Liegenschaftsbewertern eingeholt werden müssen.

Um derartige Probleme im Vorfeld zu vermeiden, kann die Errichtung eines Ehevertrags eine gute Lösung darstellen. Denn darin können viele Fragen im Hinblick auf die Vermögensaufteilung bereits geregelt werden. Dies kann bei einer Trennung zu einer einfacheren und schnelleren Vermögensaufteilung führen und langwierige Gerichtsverfahren vermeiden.

Es lohnt sich daher durchaus, Geld in einen Ehevertrag und entsprechende Rechtsberatung zu investieren, um im Nachhinein eine unkomplizierte Vermögensaufteilung zu gewährleisten.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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