In Good Times and in Privacy: Über das Auskunfts- und Löschungsrecht zwischen Ehegatten. 

Wir leben in einer Welt, in der persönliche Daten einen hohen Stellenwert haben und gesetzlich geschützt werden. Aber wie sieht es eigentlich mit unseren Daten in der Ehe aus? Haben wir ein Recht auf Auskunft und Löschung?

Insbesondere bei Daten, die von einem Ehepartner erhoben wurden, um den anderen zu überwachen, stellen sich viele Fragen. Wie zum Beispiel: Ein Ehepartner engagiert einen Privatdetektiv, um den anderen wegen möglichen Ehebruchs auszuspionieren. In einem solchen Fall hat der beobachtete Ehepartner grundsätzlich das Recht zu erfahren, welche Daten erhoben wurden und das Recht, dass diese Daten gelöscht werden (Auskunfts- und Löschungsrecht). 

Allerdings gibt es auch eine Ausnahme in der DSGVO, die als „Haushaltsausnahme“ bekannt ist und für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten gilt. Das bedeutet, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der ehelichen Gemeinschaft erlaubt ist, wenn sie ausschließlich für den persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt ist. 

Die Haushaltsausnahme in der Ehe ist eng definiert und gilt nicht für eine gemischte Verwendung von Daten oder die Veröffentlichung von persönlichen Informationen im Internet. Diese Daten müssen gelöscht werden. Auch die Verwendung von Tonbandaufnahmen in einem laufenden Scheidungsprozess ist nicht rein privat.  

Wenn eine rein private Nutzung der Daten vorliegt, besteht kein Anspruch auf Löschung nach der DSGVO. In diesem Fall kann der Ehepartner den Besitz seiner personenbezogenen Daten durch den anderen nicht beeinflussen. Dies gilt auch für den Fall des Privatdetektivs: Solange der Ehegatte, der den Detektiv beauftragt hat, die erhaltenen Informationen nur für sich selbst behält, hat der observierte Ehegatte kein Recht auf Löschung. 

Letztendlich können Ehepartner durch Bewusstsein über ihre Rechte– in good times und in privacy – sicherstellen, dass ihre Privatsphäre und Daten in der Ehe geschützt werden.  

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Einvernehmliche Scheidung

In Österreich besteht die Möglichkeit sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Dafür ist notwendig, dass dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten vorgelegt wird, aus der sich eine Einigung zu bestimmten Punkten ergibt.

Sind Stiftungen bei Scheidungen zulässig?

In der Welt der Scheidungen sind vermögensrechtliche Fragen oft Brennpunkt der Diskussionen. Einige Ehepartner versuchen, ihr Vermögen durch die Einbringung in Privatstiftungen zu schützen.

🏠 Trautes Heim, Kredit allein?

Für viele ist der Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses ein großer Traum und die größte private Investition. Dank niedriger Zinsen und der Möglichkeit, Kredite über lange Laufzeiten abzuschließen, konnten in den vergangenen Jahren auch solche Paare Immobilieneigentum erwerben, für die dies zuvor unerschwinglich schien.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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