In Good Times and in Privacy: Über das Auskunfts- und Löschungsrecht zwischen Ehegatten. 

Wir leben in einer Welt, in der persönliche Daten einen hohen Stellenwert haben und gesetzlich geschützt werden. Aber wie sieht es eigentlich mit unseren Daten in der Ehe aus? Haben wir ein Recht auf Auskunft und Löschung?

Insbesondere bei Daten, die von einem Ehepartner erhoben wurden, um den anderen zu überwachen, stellen sich viele Fragen. Wie zum Beispiel: Ein Ehepartner engagiert einen Privatdetektiv, um den anderen wegen möglichen Ehebruchs auszuspionieren. In einem solchen Fall hat der beobachtete Ehepartner grundsätzlich das Recht zu erfahren, welche Daten erhoben wurden und das Recht, dass diese Daten gelöscht werden (Auskunfts- und Löschungsrecht). 

Allerdings gibt es auch eine Ausnahme in der DSGVO, die als „Haushaltsausnahme“ bekannt ist und für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten gilt. Das bedeutet, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der ehelichen Gemeinschaft erlaubt ist, wenn sie ausschließlich für den persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt ist. 

Die Haushaltsausnahme in der Ehe ist eng definiert und gilt nicht für eine gemischte Verwendung von Daten oder die Veröffentlichung von persönlichen Informationen im Internet. Diese Daten müssen gelöscht werden. Auch die Verwendung von Tonbandaufnahmen in einem laufenden Scheidungsprozess ist nicht rein privat.  

Wenn eine rein private Nutzung der Daten vorliegt, besteht kein Anspruch auf Löschung nach der DSGVO. In diesem Fall kann der Ehepartner den Besitz seiner personenbezogenen Daten durch den anderen nicht beeinflussen. Dies gilt auch für den Fall des Privatdetektivs: Solange der Ehegatte, der den Detektiv beauftragt hat, die erhaltenen Informationen nur für sich selbst behält, hat der observierte Ehegatte kein Recht auf Löschung. 

Letztendlich können Ehepartner durch Bewusstsein über ihre Rechte– in good times und in privacy – sicherstellen, dass ihre Privatsphäre und Daten in der Ehe geschützt werden.  

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SHEINVEST

Vergangenen Mittwoch leiteten unsere Partnerinnen Valentina Philadelphy-Steiner und Caroline Weerkamp einen Workshop bei dem #ERSTE SPARKASSE Event #sheinvests und teilten Praxisbeispiele aus ihrem Beratungsalltag rund um das Thema Vermögen in der Partnerschaft.

Promoting the Best Award

Wir sind total stolz berichten zu können, dass Angelina und Federica für den Promoting the Best Award Beste Konzipientin 2023 nominiert wurden.

Angelina ist seit Gründung unserer Kanzlei ein Mitglied unseres Teams und Federica dürfen wir auch schon seit einem Jahr zu unserem Circle of Trust zählen. Nicht umsonst wurden sie gemeinsam und als Team nominiert.

ARS Familientagung

Unsere Partnerin, Frau Mag. Valentina Philadelphy-Steiner durfte am Dienstag im Rahmen der @ARS Familientagung zum Thema die Immobilie in der Scheidung vortragen.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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